Der eingruppige Kindergarten „Grashüpfer“ in Schachen ist voll belegt. Neben dem kommunalen Kindergarten ist auch der Waldorf orientierte Kindergarten untergebracht. Die vorhandene Infrastruktur wird von beiden Einrichtungen genutzt. Um eine weitere Gruppe einzurichten, wäre ein Anbau an das vorhandene Kindergartengebäude in westlicher Richtung denkbar. Auf relativ kleinem Weg könnte mehr Platz geschaffen und auch ein barrierefreier Zugang geschaffen werden. Die im Obergeschoss liegende Wohnung würde ebenso einen separaten Eingang erhalten wie die beiden Kindergärten, deren Infrastruktur dann getrennt wäre. Im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2022 soll die Erweiterungsmöglichkeit diskutiert werden.
Entsprechend der Empfehlung des Kommunalverbandes und der Kirchen entschied sich der Gemeinderat für eine Anhebung der Kindergartengebühren um 2,9 Prozent. Gleichwohl liegt die Hauptlast der Kosten von gesamt 2,5 Millionen Euro mit 75 Prozent bei der Gemeinde. Lediglich elf Prozent werden durch Elternbeiträge und 14 Prozent durch den Finanzausgleich abgedeckt. Die Entgelte für die Teilnahme am Mittagstisch im Kinderhaus Feuerkäfer in Kiesenbach werden weiterhin auf 75 Euro pro Monat festgelegt, was einem Portionspreis von 4.10 Euro entspricht.
Die Elternbeiträge für die Kindergärten richten sich nach der Zahl der unter 18-jährigen im Familienhaushalt lebenden Kinder. In Schachen, Birkingen und Buch sind ab dem neuen Kindergartenjahr für das erste Kind im Alter von drei bis sieben Jahren 125 Euro monatlich fällig. In Kiesenbach, Alb, Unteralpfen und dem geplanten Waldkindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten beträgt der Betrag 137 Euro. In der Krippe mit verlängerten Öffnungszeiten ist in der Altersgruppe der Ein- bis Dreijährigen 395 Euro zu bezahlen
Wie in allen Kindergärten reduzieren sich die Elternbeiträge um die Zahl der Kinder auch in der Ganztagsbetreuung Ü 3. Für das erste Kind sind für zwei Nachmittage 195 Euro, für drei Nachmittage 225 Euro und vier Nachmittage 250 Euro fällig.
In der Krippe U2 verlängerte Öffnungszeit sind für das erste Kind für zwei Nachmittage 470 Euro, drei Nachmittag 505 Euro und für vier Nachmittage 540 Euro fällig.