Bürgermeister Alexander Guhl wird bei der Bürgermeisterwahl am Sonntag, 20. Oktober dieses Jahres, für eine zweite Amtszeit kandidieren. Am heutigen Sonntag, 17 Uhr, hat Guhl seine Bewerbungsunterlagen im Rathausbriefkasten eingeworfen. Die Bewerbungsfrist begann offiziell am vergangenen Samstag, einen Tag nach der offiziellen Ausschreibung des Wahlamtes. Alle Bewerbungen, die möglicherweise übers Wochenende bis zum heutigen Montag um 7.30 Uhr eingehen, werden als „zeitgleich“ gewertet. Das würde bedeuten, dass das Los über die Reihenfolge entscheidet. Das ist nicht ganz unwichtig: Denn der Eingang der Bewerbungen legt die Reihenfolge auf dem Wahlzettel fest.
Alexander Guhl wurde im Jahr 2011 nach einem langen und harten Wahlkampf mit neun Bewerbern im zweiten Wahlgang gewählt. Guhl kann optimistisch in den diesjährigen Wahlkampf gehen. Bei der Wahl zum Waldshuter Kreistag holte der Bad Säckinger Bürgermeister mit 4535 Stimmen ein hervorragendes Ergebnis, es war das Beste im Wahlbezirk Bad Säckingen. Guhl sieht dies als großen Vertrauensbeweis, der ihm auch für die Bürgermeisterwahl Ansporn sei, kommentierte er das Ergebnis.
Guhls erste Amtszeit endet am 2. Januar 2020.
Die Wahl ist am 20. Oktober dieses Jahr. Die Bewerbungsfrist begann am vergangenen Samstag und endet am Montag, 23. September, um 18 Uhr. Zunächst sollte die Bürgermeisterwahl bereits am 6. Oktober stattfinden. Allerdings stieß dies bei den Grünen auf Kritik, die sich durchsetzten. Fraktionssprecherin Ruth Cremer-Ricken begründete die Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt seinerzeit vor allem mit Bedenken im Hinblick auf einen fairen Wahlkampf. Beim 6. Oktober als Termin falle der Großteil der Bewerbungsfrist in die Sommerferien. Damit hätten andere Bewerber gegenüber Amtsinhaber Guhl Nachteile.
Lange Bewerbungsfrist
Rechtlich gesehen ist die Frage, ob ein möglicher Bewerber oder Wähler vorher vielleicht noch in den Urlaub gehen möchten, kein Argument für die Terminierung einer Bürgermeisterwahl. In der Gemeindeordnung heißt es: Die Wahl muss frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchgeführt werden. Und die Stelle des Bürgermeisters ist spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben. Somit hätte die Bürgermeisterstelle erst spätestens am 20. August ausgeschrieben werden müssen.
Gäbe es beim ersten Wahlgang am 20. Oktober kein eindeutiges Ergebnis, wäre ein möglicher zweiter Wahlgang dann am 3. November. Dazwischen könnten auch neue Kandidaten nochmal ins Rennen einsteigen. Ein zweite, kurze Bewerberfrist wäre dann vom 21. bis 23. Oktober.
Bürgermeisterwahl
Die Bürgermeisterwahl in Bad Säckingen findet am Sonntag, 20. Oktober, statt. Die Bewerbungsfrist läuft seit Samstag und dauert bis Montag, 23. September, 18 Uhr. Ein Bewerber für ein Bürgermeisteramt muss mindestens 25 Jahre alt sein, darf das 68. Lebensjahr aber noch nicht vollendet haben. Die Amtszeit eines Bürgermeisters beträgt acht Jahre.