Wenn Günther Hottinger in Wallbach sein Fenster öffnet, hat er direkt eine Wand vor der Nase. Zwölf Zentimeter von seiner eigenen Hausmauer entfernt, hat der Nachbar eine Garage gebaut. Günther Hottinger (70), Rentner und ehemaliger Betriebsschlosser, hat versucht, sich zu wehren. Vergeblich. Denn er hatte dem Nachbarn selber vor Jahren ein Anbaurecht bis auf die Grundstücksgrenze unterschrieben. Das sorgt jetzt für Verdruss. Hottinger muss sich also damit abfinden, dass zwei Erdgeschossfenster des rund 200 Jahre alten Hauses an der Hauptstraße größtenteils zugebaut sind.

Dicht an dicht: Durch den Bau des rechten Gebäudes sind EG-Fenster beim linken Haus praktisch zugemauert.
Dicht an dicht: Durch den Bau des rechten Gebäudes sind EG-Fenster beim linken Haus praktisch zugemauert. | Bild: Rank, Marion

Die noch nicht fertiggestellte, angrenzende Garage soll noch nach bisherigen Plänen aufgestockt werden mit einer zweieinhalbgeschossigen Bebauung. Widersprüche der Hausbesitzer per Rechtsanwalt beim Baurechtsamt Bad Säckingen sowie beim Regierungspräsidium Freiburg wurden abgelehnt. Am Montag haben die Hauseigentümer ihren Widerspruch zurückgezogen. Immer wieder hatte sich der Ortschaftsrat mit dem Grundstück an der Hauptstraße beschäftigt.

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In einer der Sitzungen äußerte Ortsvorsteher Fred Thelen, dass „das Baurecht offensichtlich nichts mit Logik zu tun“ hätte. Diese Worte betrafen zwei Baugenehmigungen des Baurechtsamtes Bad Säckingen: Für eine 100 Quadratmeter große Auto-Garage mit Treppe nach oben auf dem Nachbargrundstück und jene zur Aufstockung der Garage mit einem zweieinhalb geschossigen Wohnhaus. Der Ortschaftsrat hatte sich gegen beides ausgesprochen, auch der damalige Stadtbaumeister Michael Rohrer. Das Baurechtsamt befand, dass es genehmigungsfähig sei, eine Garage auf die Baugrenze zu setzen.

Rund zwölf Zentimeter Luft besteht zwischen dem Haus der Familie Hottinger und der neugebauten Garage des Nachbargrundstückes.
Rund zwölf Zentimeter Luft besteht zwischen dem Haus der Familie Hottinger und der neugebauten Garage des Nachbargrundstückes. | Bild: Rank, Marion

In der jüngsten Ortschaftsrats-Sitzung verlas Thelen die Begründungen des Regierungspräsidiums, das den Widerspruch der Familie abgelehnt hatte. So konnten „finanzielle Aspekte der Widerspruchsführer nicht berücksichtigt werden“ und würden „Fenster zwar zugemauert werden, dies führe aber nicht dazu, dass es rücksichtlos" sei. Das Regierungspräsidium habe „sämtliche Einwendungen abgewiesen“, erklärte Thelen, sich außerstande sehend, weiterhin vermittelnd einzugreifen: „Nachbarsstreitigkeiten gehen mich nichts an.“ Jetzt bliebe als letzte Instanz das Verwaltungsgericht, so Thelen und warnte die Betroffenen, dass sie in diesem Falle vielleicht auf den Kosten für den Rechtsstreit sitzen bleiben würden.

Nicht ablaufendes Wasser aus der angefangenen Garage führte zu Schimmel im Wohnzimmer des Nachbarhauses.
Nicht ablaufendes Wasser aus der angefangenen Garage führte zu Schimmel im Wohnzimmer des Nachbarhauses. | Bild: Rank, Marion

„Weiterer Einspruch hat keinen Zweck, sonst haben wir die Kosten am Hals“, sagt Günther Hottinger. Aus dem Parterre sollte eine Wohnung für seine Enkel werden. "Alles zum Renovieren ist schon da“, sagt Tochter Alexandra Lewes, auf Farbkübel zeigend. „Mit den zugebauten Fenstern, ohne ausreichende Luftzirkulation können die Räume der beiden Zimmer nicht ohne größeren baulichen und finanziellen Aufwand bewohnbar gemacht werden. Wir haben Mehrkosten: Eine Wand rausreißen, ein größeres Fenster zur Straße hin“, so Lewes.

Eine 100 Quadratmeter große Garage wurde zwischen das Haus der Familie Hottinger (links) und deren Nachbarn gebaut. Zwei ...
Eine 100 Quadratmeter große Garage wurde zwischen das Haus der Familie Hottinger (links) und deren Nachbarn gebaut. Zwei Zimmerfenster sind so gut wie zugebaut. | Bild: Rank, Marion

Das Haus ist das Elternhaus ihrer Mutter, geteilt durch das Badische Erbbaurecht. Das untere Stockwerk gehörte der Familie bereits, das obere wurde 2002 gekauft. Der früheren Besitzerin des oberen Stockwerkes gehörte auch die ehemalige Schreinerei auf dem angrenzenden Grundstück. Als diese verkauft wurde, sei er gefragt worden, ob bis an die Baugrenze gebaut werden dürfe, erzählt Günther Hottinger. „Ich habe mich nicht erkundigt, welcher Abstand das sei. Ich dachte, das werden so zwei Meter sein und dass nach hinten gebaut werden würde, sonst hätte ich keine Genehmigung gegeben“, ärgert er sich im Nachhinein.

Das Wohnhaus der Familie Hottinger. Das alte Haus mit der Treppe ist rund 200 Jahre alt. Die ehemalige Schreinerei rechts daneben wurde ...
Das Wohnhaus der Familie Hottinger. Das alte Haus mit der Treppe ist rund 200 Jahre alt. Die ehemalige Schreinerei rechts daneben wurde abgerissen, der Käufer des Baugrundstückes errichtete darauf die 100 Quadratmeter große Garage. Dass er fast auf die Grundstücksgrenze baute, hat ihm der Nachbar selber erlaubt. | Bild: Rank, Marion

Peter Weiß, Leiter der städtischen Bauverwaltung und Chef des Baurechtsamtes Bad Säckingen, sind wegen der Vereinbarung die Hände gebunden. Es gebe an den Baugenehmigungen nichts zu rütteln: „Es existiert ein Anbaurecht, dem notariell zugestimmt wurde, zeitlich nicht befristet, das vom Bauherren geltend gemacht wurde.“ Die Baurechtsbehörde in Bad Säckingen habe die Bauanträge genehmigt, da sie für rechtens angesehen wurden. Auch das Regierungspräsidium Freiburg, als nächst höhere Baubehörde, „befand sie als rechtmäßig“.

Nur noch die Spitzen der Dächer der Nachbarhäuser sind zu sehen.
Nur noch die Spitzen der Dächer der Nachbarhäuser sind zu sehen. | Bild: Rank, Marion

Es sei „nach Recht und Gesetz, nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg“ entschieden worden, so Weiß. In Wallbach gebe es die sowohl offene wie geschlossene Bauweise. Bei der offenen bestehe links und rechts ein Grenzabstand zum Nachbarn, bei der geschlossenen, wie im Falle der Familie Hottinger, stehe Haus an Haus, auf gemeinsamer Grundstücksgrenze, ohne seitlichen Grenzabstand, so wie es auch in der Altstadt von Bad Säckingen oft der Fall sei.