Wenn Günther Hottinger in Wallbach sein Fenster öffnet, hat er direkt eine Wand vor der Nase. Zwölf Zentimeter von seiner eigenen Hausmauer entfernt, hat der Nachbar eine Garage gebaut. Günther Hottinger (70), Rentner und ehemaliger Betriebsschlosser, hat versucht, sich zu wehren. Vergeblich. Denn er hatte dem Nachbarn selber vor Jahren ein Anbaurecht bis auf die Grundstücksgrenze unterschrieben. Das sorgt jetzt für Verdruss. Hottinger muss sich also damit abfinden, dass zwei Erdgeschossfenster des rund 200 Jahre alten Hauses an der Hauptstraße größtenteils zugebaut sind.

Die noch nicht fertiggestellte, angrenzende Garage soll noch nach bisherigen Plänen aufgestockt werden mit einer zweieinhalbgeschossigen Bebauung. Widersprüche der Hausbesitzer per Rechtsanwalt beim Baurechtsamt Bad Säckingen sowie beim Regierungspräsidium Freiburg wurden abgelehnt. Am Montag haben die Hauseigentümer ihren Widerspruch zurückgezogen. Immer wieder hatte sich der Ortschaftsrat mit dem Grundstück an der Hauptstraße beschäftigt.
In einer der Sitzungen äußerte Ortsvorsteher Fred Thelen, dass „das Baurecht offensichtlich nichts mit Logik zu tun“ hätte. Diese Worte betrafen zwei Baugenehmigungen des Baurechtsamtes Bad Säckingen: Für eine 100 Quadratmeter große Auto-Garage mit Treppe nach oben auf dem Nachbargrundstück und jene zur Aufstockung der Garage mit einem zweieinhalb geschossigen Wohnhaus. Der Ortschaftsrat hatte sich gegen beides ausgesprochen, auch der damalige Stadtbaumeister Michael Rohrer. Das Baurechtsamt befand, dass es genehmigungsfähig sei, eine Garage auf die Baugrenze zu setzen.

In der jüngsten Ortschaftsrats-Sitzung verlas Thelen die Begründungen des Regierungspräsidiums, das den Widerspruch der Familie abgelehnt hatte. So konnten „finanzielle Aspekte der Widerspruchsführer nicht berücksichtigt werden“ und würden „Fenster zwar zugemauert werden, dies führe aber nicht dazu, dass es rücksichtlos" sei. Das Regierungspräsidium habe „sämtliche Einwendungen abgewiesen“, erklärte Thelen, sich außerstande sehend, weiterhin vermittelnd einzugreifen: „Nachbarsstreitigkeiten gehen mich nichts an.“ Jetzt bliebe als letzte Instanz das Verwaltungsgericht, so Thelen und warnte die Betroffenen, dass sie in diesem Falle vielleicht auf den Kosten für den Rechtsstreit sitzen bleiben würden.

„Weiterer Einspruch hat keinen Zweck, sonst haben wir die Kosten am Hals“, sagt Günther Hottinger. Aus dem Parterre sollte eine Wohnung für seine Enkel werden. "Alles zum Renovieren ist schon da“, sagt Tochter Alexandra Lewes, auf Farbkübel zeigend. „Mit den zugebauten Fenstern, ohne ausreichende Luftzirkulation können die Räume der beiden Zimmer nicht ohne größeren baulichen und finanziellen Aufwand bewohnbar gemacht werden. Wir haben Mehrkosten: Eine Wand rausreißen, ein größeres Fenster zur Straße hin“, so Lewes.

Das Haus ist das Elternhaus ihrer Mutter, geteilt durch das Badische Erbbaurecht. Das untere Stockwerk gehörte der Familie bereits, das obere wurde 2002 gekauft. Der früheren Besitzerin des oberen Stockwerkes gehörte auch die ehemalige Schreinerei auf dem angrenzenden Grundstück. Als diese verkauft wurde, sei er gefragt worden, ob bis an die Baugrenze gebaut werden dürfe, erzählt Günther Hottinger. „Ich habe mich nicht erkundigt, welcher Abstand das sei. Ich dachte, das werden so zwei Meter sein und dass nach hinten gebaut werden würde, sonst hätte ich keine Genehmigung gegeben“, ärgert er sich im Nachhinein.

Peter Weiß, Leiter der städtischen Bauverwaltung und Chef des Baurechtsamtes Bad Säckingen, sind wegen der Vereinbarung die Hände gebunden. Es gebe an den Baugenehmigungen nichts zu rütteln: „Es existiert ein Anbaurecht, dem notariell zugestimmt wurde, zeitlich nicht befristet, das vom Bauherren geltend gemacht wurde.“ Die Baurechtsbehörde in Bad Säckingen habe die Bauanträge genehmigt, da sie für rechtens angesehen wurden. Auch das Regierungspräsidium Freiburg, als nächst höhere Baubehörde, „befand sie als rechtmäßig“.
Es sei „nach Recht und Gesetz, nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg“ entschieden worden, so Weiß. In Wallbach gebe es die sowohl offene wie geschlossene Bauweise. Bei der offenen bestehe links und rechts ein Grenzabstand zum Nachbarn, bei der geschlossenen, wie im Falle der Familie Hottinger, stehe Haus an Haus, auf gemeinsamer Grundstücksgrenze, ohne seitlichen Grenzabstand, so wie es auch in der Altstadt von Bad Säckingen oft der Fall sei.
Das Anbaurecht
Das Anbaurecht ist die Möglichkeit, seinem Nachbarn die Überschreitung der Baugrenzen zu erlauben. Unter anderem ist dies der Fall, wenn beide Häuser auf der Grundstücksgrenze, Wand an Wand stehen sollen. In der nachbarschaftlichen Vereinbarung kann geregelt werden, wie weit der Nachbar die Baugrenzen überschreiten darf. In der Regel werden diese Grunddienstbarkeiten vor einem Notar vereinbart.