Die Zustimmung des Landkreises zum Untererbbaurecht für den Gesundheitscampus Bad Säckingen liegt jetzt vor. Sie ist nötig, damit die Gesundheitscampus GmbH Hypotheken aufnehmen kann. Wie das Landratsamt am Samstag mitteilte, sei der Vertragstext nach Prüfung durch die Kreisverwaltung in Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden im Umlauf an die Mitglieder des Kreistages übermittelt worden. Diese hätten ihre eindeutige Zustimmung erklärt. Über dieses Ergebnis seien die Verantwortlichen für den Gesundheitscampus, der Bad Säckinger Bürgermeister Alexander Guhl und Campus-Geschäftsführer Peter Mast, unerzüglich in Kenntnis gesetzt worden, so der Landkreis.

Das Umlaufverfahren war notwendig geworden, weil die Sitzung des Kreistages am 18. März aufgrund der Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie abgesagt werden musste. Landrat Martin Kistler zeigt sich über das deutliche Ergebnis erfreut, denn damit könne die Umsetzung des Campus durch die Campus GmbH weiter voranschreiten. Der Landrat betonte, dass der Landkreis auch künftig eng im Austausch mit der Stadt Bad Säckingen und der Campus GmbH bleiben wolle.