Die Botschaften oder auch die Kandidaten anderer Parteien mögen den persönlichen Ansichten noch so sehr widersprechen. Dennoch ist die Beschädigung von Wahlkampfplakaten kein akzeptabler Ausdruck politischer Ansichten, noch handelt es sich um eine Bagatelle.

Es ist Sachbeschädigung und somit eine Straftat. Dessen sollte man sich erst recht dann bewusst sein, wenn man selbst für ein öffentliches Amt kandidiert und sich zugleich als Kreisvorsitzender seiner Partei in exponierter Position befindet, wie dies bei Blert Dermaku der Fall ist.

Ungeachtet des Alters oder der möglichen alkoholbedingten Beeinträchtigung, unter der die Tat stattgefunden haben soll, steht ein Kandidat für ein öffentliches Amt naturgemäß in besonderem Licht der Öffentlichkeit.

Mehr noch: Durch sein Handeln hat er auch die Macht, seine komplette Partei in Verruf bringen. Eben um zu vermeiden, dass die Kandidaten der Grünen für die Gemeinderatswahl unter Generalverdacht geraten, haben wir uns dazu entschlossen, den Namen Dermakus in unserer Berichterstattung zu nennen.