Der 58-jährige Mann, der im Februar mit einem Messer auf einen Polizeibeamten eingestochen haben soll, steht ab 15. August vor dem Schwurgericht des Landgerichts Waldshut-Tiengen. Das teilte jetzt das Landgericht mit. Der Mann soll am 16. Februar dieses Jahres in seiner Wohnung den Polizeibeamten angegriffen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten versuchten Totschlag in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte vor.

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Polizei und Rettungskräfte rückten an, weil der Mann drohte, sich umzubringen

Am jenem Samstagnachmittag im Februar war die Polizei gegen 17.20 Uhr verständigt worden, weil der Mann gedroht hatte, sich umbringen. So schilderte es der damalige Polizeibericht. Aus Sorge, dass sich der Angeklagte selbst schädigen könnte, sei die Polizei mit drei Streifen angefahren. Außerdem seien ein Notarzt, ein Rettungstransportwagen sowie die Feuerwehr vor Ort gewesen, da zu befürchten gewesen sei, dass sich der Angeklagte vom Balkon stürzen könnte, so die Mitteilung des Landgerichtes.

Ein großer Sitzungssaal im Landgericht Waldshut.
Ein großer Sitzungssaal im Landgericht Waldshut. | Bild: Coordes, Dana

So sieht die Anklage den Tathergang

Als vier Polizeibeamte die Wohnung betreten hätten, habe sich der Angeklagte im Schlafzimmer verbarrikadiert. Die Polizei öffnete die Tür gewaltsam. Aus einer Raumecke, so die Anklage, habe der Angeklagte aus einer Raumecke heraus mit vier gezielten, wuchtigen Bewegungen auf den Oberkörper des Polizisten eingestochen. Das Tatmesser habe eine Klingenlänge von 14 Zentimeter gehabt. Die Anklage geht von einer Tötungsabsicht aus. Dem Polizeibeamten, der durch die getragene Schutzkleidung unverletzt geblieben sei, sei es dann gelungen, dem Angeklagten das Messer zu entreißen. Im Folgenden habe sich der Angeklagte mit Schlägen und Tritten gegen seine Festnahme gewehrt. Weiter werde davon ausgegangen, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat nicht schuldfähig gewesen sei, weshalb die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt werde.

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Das Landgericht plant drei Sitzungstage für den Prozess

Die Schwurgerichtskammer hat vorläufig drei Sitzungstage anberaumt, am 15. August, am 19. August und am 21. August, jeweils 9 Uhr. An den ersten beiden Verhandlungstagen sollen Zeugen und am dritten Hauptverhandlungstag der psychiatrische Sachverständige gehört werden.