Ein Nachbarschaftsstreit zweier Männer endet vor dem Amtsgericht Bad Säckingen. Körperverletzung und Beleidigung lauteten die Tatvorwürfe gegen einen 62-Jährigen. Aufgrund der starken Alkoholisierung konnte sich keiner der Beteiligten wirklich an die Geschehnisse erinnern, weswegen sie beide einem sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich zustimmten. Die damit verbundene Einstellung des Verfahrens nach Paragraph 153a verhinderte eine Geldstrafe für den Angeklagten.
Starke Alkoholisierung nach Konsum von zehn Litern Bier
Es war ein Freitag im vergangenen November, als ein 17-Jähriger auf seinen Nachbarn traf und nach einer Beleidigung als „Hurensohn“ einen unvermittelten Faustschlag ins Gesicht erhielt. Er selbst hatte, wie spätere Messungen ergaben, mehr als zwei Promille intus. Noch deutlich stärker alkoholisiert dürfte der Angeklagte gewesen sein, der nach eigenen Angaben im Tagesverlauf rund 20 halbe Liter Bier getrunken hatte. „Die Durchführung eines Alkoholtests war jedoch aufgrund der starken Alkoholisierung nicht möglich“, so heißt es im Bericht der Polizei.
Angeklagter erinnert sich nicht
Trotz nur sehr wenigen vorhandenen Erinnerungen leugnete der Angeklagte die vom Zeugen vorgebrachte Schilderung des Tatablaufs. Laut ihm habe der 17-Jährige zuerst zugeschlagen. Warum er nach diesem Schlag in sein Gesicht dann anschließend mit einer gebrochenen Rippe im Krankenhaus gelegen haben will, konnte sich der Angeklagte auf Nachfrage von Richterin Stefanie Hauser allerdings auch nicht erklären und musste schließlich einräumen: „Eigentlich erinnere ich mich an gar nichts.“
Die von der Verteidigerin aufgeworfene Frage, ob man aufgrund der Alkoholisierung von einer Schuldunfähigkeit anstatt wie im Strafbefehl vorgesehen von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgehen kann, musste das Gericht final nicht beantworten. Stattdessen gelang es auf Anregung der Staatsanwaltschaft, einen Täter-Opfer-Ausgleich zu erwirken, dem beide mit einem Handschlag zustimmten. Optimistisch kommentiert wurde er vom Angeklagten selbst: „Jetzt ist alles wieder gut.“