Die Posse um den ungenehmigten Abriss des denkmalgeschützten Gasthauses Kreuz in Brennet im Herbst 2023 kann nun endgültig ad acta gelegt werden: Der Bad Säckinger Unternehmer Stephan Denk hat einen neuen Bußgeldbescheid des Landratsamts akzeptiert und die geforderte Summe von 50.000 Euro bereits bezahlt. Dies bestätigt Landratsamts-Sprecherin Susanna Heim auf Anfrage des SÜDKURIER.
Aus 150.000 Euro werden nur noch 50.000 Euro
Ursprünglich sollte Denk eine dreimal so hohe Strafe bezahlen. Ende 2023 hatte die Denkmalschutzbehörde ihm einen Bußgeldbescheid in Höhe von 150.000 Euro zugestellt. „Grundlage für die Ermittlung der Höhe der Ordnungswidrigkeit ist für uns, zunächst den Wert des Vorteils zu beziffern, den Herr Denk durch sein unrechtmäßiges Verhalten erlangt hat“, erklärte seinerzeit Pressesprecherin Susanna Heim. Also der Wert des durch den Abriss frei werdenden Baugrundstücks abzüglich der vermuteten Abrisskosten. Dass Denk zuvor bereits mehrfach verurteilt worden war, weil er schon in Hausen und Bad Säckingen denkmalgeschützte Gebäude niederreißen ließ, floss seinerzeit ebenfalls in die Bußgeldhöhe ein. Doch genau dieser Punkt war offensichtlich rechtlich nicht in Ordnung.
Stephan Denk ist juristisch kein „Wiederholungstäter“
Stephan Denk hatte Anfang 2024 umgehend nach Erhalt des Bußgeldbescheids Widerspruch eingelegt. Damit landete der Fall zunächst beim Amtsgericht Bad Säckingen. Bevor es allerdings zu einer Verhandlung kam, gab das Gericht den Hinweis, dass Denk im juristischen Sinne tatsächlich nicht als „Wiederholungstäter“ anzusehen sei. Denn die einschlägigen Verurteilungen aus den Jahren 2006 und 2013 gelten als verjährt und können deshalb nicht mehr bei einem neuen Fall einbezogen werden.

Nach dem Hinweis des Amtsgerichts erließ das Landratsamt vor einigen Wochen einen neuen Bußgeldbescheid – in Höhe von nur noch 50.000 Euro. Dieser ist mittlerweile beglichen, so dass das ganze Verfahren offiziell abgeschlossen ist. Der Vorteil liegt auch auf Seiten des Landratsamts. Denn das ausgesprochene Bußgeld fließt nun in den Kreishaushalt. Wäre es hingegen zu einem Gerichtsverfahren gekommen, wäre eine Strafe – in welcher Höhe auch immer – der Landeskasse zugutegekommen.
Der Eigentümer kritisiert die Behörden
Das niedrigere Bußgeld hat Eigentümer Stephan Denk zwar akzeptiert, mit der Einschätzung des bruchreifen Gebäudes als Denkmal durch das Landratsamt hadert er aber noch immer. Er verweist darauf, dass das Gebäude in seiner 150-jährigen Geschichte zweimal zerstört und wieder aufgebaut worden sei. Er habe auch kein Verständnis, „dass eine solche Ruine mit einer solchen Vergangenheit unter Denkmalschutz zu stellen sei, die vorher als Nachtlokal stillschweigend geduldet, als Spielcasino offenbar erlaubt und als Freudenhaus ihre Dienste verrichtet hat“, schreibt er in einem Brief an Landrat Martin Kistler. „Ich frage mich nun am Ende meiner Zeit, wie man ein Land wie Deutschland unter solchen Umständen für Unternehmer noch interessant halten kann, wenn man solchen Behörden ausgeliefert ist. Vielleicht wäre es eine gute Idee, wenn Sie mit Ihren Mitarbeitern mal darüber nachdenken, wie ihre Arbeit nicht durch Machtausübung, sondern durch verantwortungsvolles Handeln zum Erfolg geführt werden kann“, so Denks harsche Kritik an der Behörde.
Der Abriss des Gasthauses Kreuz
Am 13. September 2024 begannen die Abrissarbeiten am ehemaligen Gasthof. Dass diese ohne Genehmigung erfolgten, begründete Brennet-Chef Stephan Denk mit der Baufälligkeit des Gebäudes. Gebäudeteile drohten auf die Straße zu stürzen, so Denk damals. Schon am 10. Mai 2024 habe er einen Abbruch-Antrag ans Landratsamt Waldshut gestellt, aber zunächst keine Reaktion bekommen, erklärte Denk seinerzeit. Das habe die Brennet unter Zeitdruck gebracht. Denn die Abbruchfirma, die bei der früheren Textilveredelung Dreiländereck Arbeiten verrichtete, sollte vor ihrem Abzug als letzte Maßnahme den alten Brenneter Gasthof abreißen. Denk stellte einen neuen Antrag, erhielt vom Landratsamt aber lediglich eine Empfangsbestätigung. Der Zeitdruck, aber vor allem die Baufälligkeit hätten ihn zu dem ungenehmigten Abriss bewogen, so Denk, der mit den Behörden hadert. „2007 habe ich das ‚Kreuz‘ gekauft, ein Jahr später war plötzlich Denkmalschutz drauf.“ Dies sei ihm nicht zum ersten Mal passiert. Das Landratsamt verfügte im September zunächst einen Abriss-Stopp – den Denk allerdings ignorierte. Erst als Polizei und Ordnungsamt einschritten, wurden die Arbeiten auf der Baustelle eingestellt.

Mittlerweile ist das Grundstück komplett freigeräumt. Die historischen Kellerräume wurden dabei nicht zugeschüttet, sondern aus Sicherheitsgründen mit einer Abdeckung versehen. Bauzäune verhindern zudem den unerlaubten Zutritt auf das Grundstück. Wann das Areal neu bebaut werden soll, kann Eigentümer Stephan Denk aktuell nicht sagen. „Derzeit gibt es noch keine konkreten Pläne“, so Denk. Möglicherweise werde wieder ein gastronomischer Betrieb errichtet. Ironisch fügt Denk in dem ihm eigenen Humor an: „Vielleicht eröffne ich ein Nachtlokal, damit ich die Summe wieder reinhole“.