Wegen des Besitzes kinderpornografischer Inhalte wurde ein 39-jähriger Mann vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Bad Säckingen unter Vorsitz der Richterin Stefanie Hauser zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt.

Dem ledigen Geschäftsführer eines technischen Betriebes aus der Region wurde der Besitz von insgesamt rund 140 sehr drastischen Videos nachgewiesen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern im Alter von unter zehn Jahren zeigen. Unter anderem zeigten diese Videos, die der Angeklagte auf seinen beiden Mobiltelefonen gespeichert hatte, allerschlimmste Szenen mit zwei- bis dreijährigen Kindern, Richterin Stefanie Hauser sprach von „kaum erträglichen“ Geschehnissen.

US-Firma bringt Kripo auf die Spur

Ermittler der Kriminalpolizei waren durch internationale Schützenhilfe auf die Kinderpornographie aufmerksam geworden: Eine US-amerikanische Organisation, die im Internet und den sozialen Medien nach kinderpornographischen Inhalten sucht, wurde auf den Downloads der Videodateien durch den Angeklagten aufmerksam und informierte das deutsche Bundeskriminalamt, so der als Zeuge anwesende Kriminalkommissar.

Aufgrund der hinterlegten Handyverbindungen konnte der 39-jährige ermittelt werden. Daraufhin suchte die Kripo den 39-jährigen bei seiner Arbeitsstelle auf und konfrontierten ihn mit dem Vorwurf des Besitzes von kinderpornographischen Inhalten. Dieser räumte die Anschuldigungen sofort ein, er war insgesamt geständig und kooperativ bei der Beweisaufnahme, so der ermittelnde Kriminalkommissar.

Er wisse dass er etwas sehr Schlimmes getan habe und werde sich der Verantwortung stellen. Dieses sofortige Eingeständnis sowie die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten wurde von Staatsanwältin Leonie Chibani sowie von Verteidiger Urs Gronenberg und letztendlich auch von den Schöffen und Richterin Stefanie Hauser in der Gesamtbetrachtung entsprechend gewürdigt.

Bewährungsstrafe

Auch dass der Angeklagte in geordneten Verhältnissen lebe, als Geschäftsführer in Verantwortung stehe und ihm insgesamt eine günstige Sozialprognose bescheinigt werde, floss in den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers ein.

Richterin Hauser und die Schöffen verurteilten den Angeklagten schließlich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung sowie der Zahlung von insgesamt 1500 Euro an gemeinnützige Organisationen. Weiterhin verpflichtet sich der 39-jährige zu einer therapeutischen Behandlung, um seine sexuellen Neigungen in den Griff zu bekommen.

Das könnte Sie auch interessieren