Bernau Der Gemeinderat hat den künftigen Gebühren für die Kita St.¦Franziskus in seiner jüngsten Sitzung zugestimmt. Angehoben werden die Elternbeiträge im neuen Kindergartenjahr demnach um zehn Prozent für die Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten und für die Halbtagesgruppe. Die Beiträge für die altersgemischte Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten werden um 7,3¦Prozent steigen.

Die Erhöhung der Elternbeiträge in diesem Umfang war als Empfehlung an den Gemeinderat in der Kuratoriumssitzung am 6.¦Mai einstimmig beschlossen worden. Begründet wurden die Erhöhungen laut der Beschlussvorlage zum einen mit der aktuell sehr guten Betreuungs- und Gesamtsituation im Kindergarten St.¦Franziskus. Der zweite Grund für die vorgelegten höheren Gebühren sei der niedrige Deckungsgrad, den die Elternbeiträge zu den Gesamtkosten beitragen. Insgesamt trägt die Gemeinde 90¦Prozent der Betriebskosten, die Kirche als Trägerin der Einrichtung trägt zehn Prozent. Nach Vorgabe des Städte- und Gemeindetages sollten die Elternbeiträge rund 20¦Prozent der Gesamtkosten ausmachen, doch davon ist die Gemeinde jetzt weit entfernt. Hätten die Elternbeiträge in früheren Jahren noch zwischen 13 und 15¦Prozent der Kosten gedeckt, so seien es aktuell nur 10,28¦Prozent, erläuterte Bürgermeister Alexander Schönemann. Aufgrund der Entwicklung etwa der Lohnkosten oder der Energiekosten habe sich der Deckungsgrad über die Jahre stetig verringert und es sei abzusehen, dass die aktuellen 10,28¦Prozent in Zukunft bestenfalls gehalten werden können, erläuterte er.

In der Diskussion um die ab 1. September geltenden Elternbeiträge wies Gemeinderat Daniel Goos darauf hin, dass das Land finanziell schlecht gestellte Familien mit bis zu 100¦Prozent der Kosten für die Betreuung ihrer Kinder in einem Kindergarten unterstützt.

Was vielleicht auch nicht jeder weiß: Bei den monatlichen Gebühren verringern sich die Elternbeiträge, wenn mehrere Kinder in einem Haushalt leben, auch dann, wenn nicht alle der Kinder in einem Kindergarten betreut werden. Für die Gebührenfestsetzung ist die Zahl der Kinder in einem Haushalt ausschlaggebend, nicht die Zahl der Kinder, die die Kita besuchen.

Die neuen Gebühren: Ab 1.¦September zahle Eltern monatlich: Verlängerte Öffnungszeiten: 1¦Kind 178¦Euro (bisher 162¦Euro), 2¦Kinder 138¦Euro (125), 3¦Kinder 92¦Euro (84), 4¦Kinder 31¦Euro (28). Kinder unter drei Jahren: (altersgemischte Gruppe mit VÖ): 1¦Kind 312¦ Euro (291), 2¦Kinder 240¦Euro (224), 3¦Kinder 160¦Euro (149), 4¦Kinder 55¦Euro (51). Halbtagesgruppe: 1¦Kind 161¦Euro (146), 2¦Kinder 124¦Euro (113), 3¦Kinder 83¦Euro (75), 4¦Kinder 29¦Euro (26 Euro).