Martha Weishaar

Das angekündigte Gespräch zur Klärung finanzieller Unstimmigkeiten in der Seelsorgeeinheit Bonndorf-Wutach hat nun stattgefunden. Ziel der Zusammenkunft war, dass die Verantwortlichen der Seelsorgeeinheit zu einer einvernehmlichen Lösung des Problems gelangen. Über das Ergebnis sowie etwaig Vereinbarungen legt sich indes ein Mantel des Schweigens von allen Beteiligten.

Das Ordinariat der Erzdiözese Freiburg äußert sich auch nach dem jetzigen Stand der Erkenntnisse aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht dazu, wer die über mehrere Jahre andauernden Unstimmigkeiten zu verantworten hat und bittet, dies zu respektieren. Gegenüber den zuständigen Gremien, also Stiftungsrat und Pfarrgemeinderat sowie gegenüber dem Pfarrer, kommuniziere das Ordinariat seit Vorliegen des Prüfberichts in dieser Angelegenheit transparent, teilt die stellvertretende Pressesprecherin Lisa Maria Plesker auf Anfrage mit.

Was den Anspruch der Gemeindemitglieder auf Transparenz anbelangt, sei das Ordinariat im stetigen Austausch zwischen dem örtlichen Stiftungs- und Pfarrgemeinderat. Die Grenzen des Persönlichkeitsrechts würden allerdings auch für die Kommunikation vor Ort gelten. Auch eine nähere Bezifferung der Höhe des „vier- bis fünfstelligen Betrags, dessen Verbleib unklar ist“ erfolgt nach wie vor nicht. „Aufgrund der besonderen Umstände vor Ort konnte der Rechnungshof vielfach lediglich feststellen, dass Unregelmäßigkeiten bestehen. Beträge konnten meist nicht konkret ermittelt, sondern lediglich geschätzt oder hochgerechnet werden.

Auch gelang es oft nicht, einzelne Sachverhalte Personen zweifelsfrei zuzuordnen. Insofern kann dem Bericht keine Schadenssumme entnommen werden, sondern allenfalls Größenordnungen. Wenn vor Ort, im Sinne einer einvernehmlichen Regelung, eine – symbolisch – konkrete Summe vereinbart wird, kann das der Sache dienen.“ So lautet die Erklärung aus Freiburg. Das Ordinariat sei in engem Austausch mit den Verantwortlichen.

Auf die Frage, ob sich das Ordinariat aus der Regelung des Vorfalls komplett zurückziehe und diese den Verantwortlichen vor Ort überlasse, wird mitgeteilt: „Wo vor Ort in verantwortungsvoller Wahrnehmung der eigenen Kompetenzen Regelungen gefunden werden können, ist das im Sinne der Subsidiarität und wird vom Ordinariat unterstützt.“ Man habe die Zuständigen vor Ort dabei unterstützt, eine gütliche Einigung herbeizuführen.

Einsicht in den Bericht des Rechnungshofs gewährt das Ordinariat dieser Zeitung auf Anfrage nicht. Es sei ein internes Dokument. Die erste Prüfung der Finanzen der Seelsorgeeinheit habe mit Gründung der Kirchengemeinde Bonndorf-Wutach am 1. Januar 2015 stattgefunden. Zuvor habe die Stabsstelle Revision des Ordinariats, also die Rechtsvorgängerin des Rechnungshofs, die heutige Kirchengemeinde Bonndorf-Wutach im Jahr 1997 letztmals geprüft, war auf Nachfrage zu erfahren. Eine intensive Prüfung auf weitere Jahre zwischen 1997 und 2015 werde auch auf Basis der jetzigen Erkenntnisse nicht erwogen.

Im Rahmen der Prüfungshandlungen sei in der Seelsorgeeinheit Bonndorf-Wutach die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips beim Zählen von Kollekten angemahnt worden. Ein System regelmäßiger Quervergleiche von Kollekten innerhalb der Diözese zwischen Seelsorgeeinheiten ähnlicher Größe existiere allerdings nicht.

Seit geraumer Zeit wird über die Vorkommnisse spekuliert. Pfarrer Fabian Schneider bat im Gottesdienst am ersten Adventssonntag, von Gerüchten oder falschen Beschuldigungen Abstand zu nehmen und sah sich veranlasst, Mitarbeiterinnen der Seelsorgeeinheit in Schutz zu nehmen. Zu einer Stellungnahme gegenüber dieser Zeitung ist er gleichwohl nicht bereit.

Auch der Pfarrgemeinderatsvorsitzende verweigert eine Stellungnahme. Mit Hinweis auf den ehrenamtlichen Charakter seiner Tätigkeit könne er auf die gestellten Fragen zum jetzigen Zeitpunkt nicht antworten, ohne sich mit Freiburg oder zumindest Pfarrer Fabian Schneider abgesprochen zu haben. In Anbetracht der schleppenden Kommunikation des Ordinariats sei dies allerdings nicht so einfach.

Die Seelsorgeeinheit und ihre Gremien

  • Die Seelsorgeeinheit Bonndorf-Wutach zählt 4850 Katholiken. Leiter der Seelsorgeeinheit ist seit März 2018 Pfarrer Fabian Schneider. Er löste Pfarrer Michael Hipp ab, der zuvor die Leitung innehatte und Ende Februar zur Seelsorgeeinheit Wollmatingen-Allensbach wechselte. Pfarrer Eckart Kopp, der seit 1. September 2000 in Bonndorf-Wutach wirkt, unterstützt Fabian Schneider „in solidum“.
  • Pfarrgemeinderat: Vorsitzender Marco Johner, Thomas Weishaar, Ingeborg Götz, Alissa Zeien, Tamara Tietz, Melanie Mutter, Rolf Gantert, Kerstin Stegerer, Harald Müller, Udo Huber, Nadine Zimmermann, Ulrike Krause, Bruno Morath, Thomas Troll und Hilda Woll.
  • Stiftungsrat: Marco Johner, Harald Müller, Melanie Mutter, Udo Huber, Bruno Morath und Thomas Troll. Vorsitzender ist seit März kraft Amtes Pfarrer Fabian Schneider. Der Stiftungsrat ist für Vermögens- und Personalverwaltung verantwortlich, ebenso für die Einhaltung der vorab durch den Pfarrgemeinderat abgesegneten Finanzpläne. Jede Kirchengemeinde muss außer ihrer Stellung im Kirchenrecht auch über eine Rechtspersönlichkeit im Bereich des staatlichen Rechts verfügen. Sie könnte sonst nicht im juristischen Sinne handeln.