Bonndorf Der Brandweiher in Gündelwangen ist für die Feuerwehr Bonndorf von zentraler Bedeutung. Ohne den Weiher wäre ein Löscheinsatz in Gündelwangen schwierig, so die Einschätzung von Hansjörg Ketterer, Kommandant der Feuerwehr Bonndorf, auf eine Anfrage. Ohne dieses Gewässer könnte sich die Löschwasserversorgung aus dem öffentlichen Wassernetz bei einer hohen Entnahme schwierig gestalten.
Im jetzigen Weiherzustand sei bei einer starken Entnahme, etwa durch eine Tragkraftspritze mit einer Leistung von 1600 Liter je Minute, zudem eine Verschlammung des Ansaugstutzens zu befürchten. „Es würde selbst durch Tragkraftspritzen mit einer Saugleistung von 800 Liter je Minute Probleme geben“, sagt Kommandant Ketterer. Dies würde in einem Brandfall zu einer Verringerung der zur Verfügung stehenden Wassermenge führen. Hansjörg Ketterer schätzt die im Weiher vorhandene, nutzbare Wassermenge auf 200 Kubikmeter.
Die Stadtverwaltung habe beim Landratsamt Waldshut sowie beim Regierungspräsidium (RP) Freiburg Anträge zum Ausbaggern des Brandweihers gestellt, erläuterte Alexandra Isabo, Vize-Bauamtsleiterin. Das Landratsamt „gibt vor, was, wann und wie gemacht werden darf. Das RP kommt wegen der im Weiher beheimateten Biberpopulation ins Spiel.“ Wenn die Anträge gutgeheißen werden, „wollen wir noch in diesem Jahr mit der Maßnahme beginnen“. Mit dem Ausbaggern allein sei es nicht getan. „Es werden sich Sedimentuntersuchungen auf Schadstoffe anschließen.“ Eine Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme liege noch nicht vor, so Alexandra Isabo.
Rücksicht auf Biber
Was die Biberfrage betrifft, hat das RP Freiburg am 13. August der Stadt Bonndorf eine Ausnahmegenehmigung erteilt, bestätigte RP-Pressesprecherin Heike Spannagel. Wichtig sei, dass das Ablassen des Weihers nach der Fortpflanzungszeit der Biber ab Anfang September und im besten Fall vor dem Wintereinbruch umgesetzt werde, erläuterte Tobias Kock vom RP-Naturschutzreferat. Wünschenswert sei zudem, dass die Entschlammung und der Wiedereinstau des Weihers vor Beginn der Fortpflanzungszeit am 15. März abgeschlossen sind und der Biberbau wieder zur Verfügung steht. Tobias Kock: „Der Septembertermin stellt den Schutz der Jungtiere sicher und erlaubt es den Tieren, rechtzeitig eine neue Bleibe im Revier zu suchen.“ Auch sei der Böschungsbereich, in dem sich der Biberbau befindet, im jetzigen Zustand zu belassen, „der Bau darf nicht beschädigt werden“. So sei sichergestellt, dass die Tiere wieder zurückziehen können. Wichtig ist dem RP auch die Sicherung des angrenzenden Biotops oder den Fischbestand im Glaserbuckbächle.
Das Landratsamt Waldshut ist derweil noch zu keiner Entscheidung gekommen. Die Untere Naturschutzbehörde habe ihre Prüfungen zum Brandweiher Gündelwangen noch nicht abgeschlossen, teilte Susanna Heim, Leiterin der Leiterin Kommunikation und Kultur des Landkreises Waldshut, auf Anfrage mit.