Bonndorf – Drei Windkraftanlagen möchte die RES Deutschland GmbH zwischen der Kreisstraße 6592 nach Glashütte und dem Vogtsberg im Bonndorfer Westen errichten. Ulrich Fischer, Leiter für Neubauprojekte bei RES, und sein Kollege Paul Weisser stellten das Projekt dem Gemeinderat vor. Die Anlagen sollen mit einer Nabenhöhe von 175 Meter und einem mittleren geschätzten jährlichen Stromertrag von je rund 15 Millionen Kilowattstunden (kWh) an den Start gehen. „Für die Stadt Bonndorf würde dies bei einer Vergütung von 0,2 Cent je Kilowattstunde jährliche Einnahmen von rund 30.000 Euro je Anlage bedeuten“, – in der Summe 90.000 Euro – erläuterte Paul Weisser. Eingespart werden könnten jährlich je Anlage rund 11.288 Tonnen CO2. Denkbar sei eine Inbetriebnahme 2029.
Der Standort südwestlich des Vogtsbergs und südlich von Gündelwangen sei ideal. Paul Weisser verwies auf einen Abstand von mehr als 1000 Meter von der nächstgelegenen Wohnbebauung und einer Entfernung zum Umspannwerk von rund 2,5 Kilometern. Zudem lasse sich das Gebiet über die 250 Meter entfernte Kreisstraße mit geringen Umweltauswirkungen erschließen. Wie auf vergleichbaren Wald- und landwirtschaftlichen Flächen wären 0,4 Hektar temporär beeinflusst, offengehalten werden müssten maximal 0,5 Hektar Wald als Schotterflächen. Flächen mit temporären Eingriffen würden renaturiert, versicherte Paul Weisser dem Stadtrat Eckhard Fechtig (CDU).
Aus den Zuhörerreihen gab es kritische Anmerkungen zum Projekt. Jonas Büche kritisierte die konkrete Festlegung auf den Standort am Vogtsbuck: „Mir fehlt ein Vergleich zu potenziellen Alternativflächen und eine Abwägung, ob ein anderer Standort nicht besser geeignet wäre.“ Die Zonierung potenzieller Windkraftanlagenstandorte habe der Regionalverband vorgenommen, so Paul Weisser. Nur der Verband könne hierzu Aussagen treffen. Ob noch weitere Anlagen Richtung Glaserbuck und Brocken entstehen, liege im Ermessen des Landes, weil dies überwiegend Staatswaldflächen betreffe, beantwortete Ulrich Fischer eine Frage von Stadtrat Andreas Stoll (Freie Wähler).
Hinterfragt wurde die Fläche auch wegen des Schlagschattenwurfs durch die sich drehenden Anlagenflügel, die das Sonnenlicht kurz unterbrechen. Beeinflusse dies nicht Wohngebiete? „Toleriert werden muss dies täglich maximal 30 Minuten oder in der Summe jährlich acht Stunden“, erläuterte Ulrich Fischer die Vorgaben des Gesetzgebers. Werde dies überschritten, müssten die Anlagen abgeschaltet werden. Der Sonnenverlauf über dem Horizont sei selbst winters eher höher als die Anlagen, deshalb rechne er, wenn überhaupt, mit geringen Auswirkungen auf den Gündelwanger Westen und Osten. Martina Schaller fragte nach Lärmbelastungen durch die Drehbewegungen der Rotorblätter. Er könne hierzu keine konkreten Angaben machen, so Ulrich Fischer. Die Anlagen stünden aber so weit weg vom Dorf, dass der Geräuschpegel eher gering sein werde. Er bot Exkursionen zu vergleichbaren Anlagen an, damit sich jeder einen Eindruck der Luftgeräusche machen könne. Und wie sieht es mit Partikelbelastungen durch den Abrieb an den Rotorblättern aus? Zu bedenken sei, dass sich in unmittelbarer Nachbarschaft der Scharmützelbrunnen befinde, der die Stadt mit Trinkwasser versorge. Ein möglicher Abrieb verteile sich großräumig, entgegnete Ulrich Fischer.
Es gebe Chancen und Herausforderungen, fasste Stadtrat Mario Isele (CDU) in einer Stellungnahme der Gündelwanger Räte zusammen. Die Produktion regenerativer Energien sei zunächst einmal begrüßenswert. Allerdings sei das Quellgebiet ein wertvolles ökologisches System, das es zu schützen gilt. Er forderte Untersuchungen der baulichen und betrieblichen Auswirkungen auf die Ökologie und das Quellgebiet. Lob erhielt das „zukunftsweisende Projekt“ von Stadtrat Ingo Bauer (CDU) und Werner Intlekofer (Grüne). Bürgermeister Marlon Jost sprach von überschaubaren Eingriffen in die Natur. Die Frage aus den Zuhörerreihen an die RES-Fachleute, was sie empfehlen würden, um die Projektumsetzung zu verhindern, quittierten diese mit einem Schmunzeln. Fischer: „Gerne können Sie Ihr Argument, dass Sie durch die Anlagen beim Spaziergang gestört werden, im Zuge der Offenlage der Planung vorbringen. Ich bezweifle allerdings, ob die Genehmigungsbehörde dies berücksichtigen wird.“