Claus Bingold

Für die Erweiterung des Steinbruchs Tiefenstein soll östlich Niederwihl weniger Fläche vorgehalten werden, als ursprünglich geplant. Der Planungsausschuss des Regionalverbands beschloss am Dienstag den Entwurf für den neuen Teilregionalplan Oberflächennahe Rohstoffe dahingehend noch einmal zu ändern. Der geänderte Planentwurf muss jetzt noch einmal offengelegt werden, der Beschluss hierfür soll am 28. April von der Verbandsversammlung in Waldshut beschlossen werden.

Allein aus der Gemeinde Görwihl hatte es 80 Einsprüche überwiegend von Privatpersonen gegen eine erneute Erweiterung des Granitsteinbruchs in Tiefenstein gegeben. Auch die Gemeinde Görwihl hatte sich klar gegen den ursprünglichen Entwurf positioniert: „Aus Sicht des Regionalverbandes lag der Schwerpunkt ausschließlich auf der Gewinnung weiterer Rohstoffe. Dieser Ansatz dient einzig der Gewinnerzielung des Steinbruchbetreibers. Darauf darf der Regionalverband nicht ausschließlich Wert legen.“

Die Gemeinde und andere Einsprecher befürchteten insbesondere für den nach einer Erweiterung vom Steinbruch nur noch 300 Meter entfernten Ortsteil Niederwihl Erschütterungen durch mit dem Abbau verbundenen Sprengungen. Die Ausweisung von zukünftigen möglichen Abbau- und Sicherungsflächen beschränke in Niederwihl die Ausweisung von Neubauflächen.

Viele Aspekte berücksichtigt

Der Planungsausschuss hatte die im Rahmen der ersten Anhörung eingegangenen Anregungen zu prüfen. „Die über 1000 vorgetragenen Einzelaspekte spiegeln die unterschiedlichsten Interessen und Ansprüche wider, die bei der Planung im Rahmen einer breiten und transparenten Abwägung zu berücksichtigen sind“, erklärte der Regionalverband in einer Pressemitteilung. Die Bandbreite der Anregungen und Bedenken bestätige, dass Rohstoffabbau sowohl naturräumlich als auch gesellschaftlich selten konfliktfrei sei. Dies erfordere einen zweiten Anhörungsentwurf.

„Ich hoffe, die Bevölkerung nutzt diese zweite Offenlage, um sich erneut in unseren Planungsprozess einzubringen,“ zitiert der Regionalverband in einer Pressemitteilung den Verbandsvorsitzenden Landrat Martin Kistler. Durch die Verkleinerung der möglichen Abbauflächen werde möglicherweise ein wesentlicher Beitrag zur Akzeptanz der vorgelegten Planung in der Bevölkerung geleistet. Die Verbandsversammlung wird den Planentwurf für das Gesamtgebiet des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee zur erneuten Anhörung in der öffentlichen Sitzung am 28. April beschließen.

Die langfristige Sicherstellung der Versorgung der Volkswirtschaft mit mineralischen Rohstoffen ist eine zentrale Aufgabe der Raumordnung und hat eine große Bedeutung für die Entwicklung der Region wie auch des Landes. Gemäß den landesplanerischen Vorgaben werden durch die Regionalverbände regional bedeutsame Abbaustätten, aktivierbare Reserven und Rohstoffvorkommen als Gebiete für den Abbau beziehungsweise zur Sicherung von Rohstoffvorkommen festgelegt. In der Region Hochrhein-Bodensee wird der Teilregionalplan Oberflächennahe Rohstoffe aus dem Jahr 2005 aktuell fortgeschrieben. Er sieht auch Erweiterungsflächen für den Steinbruch Tiefenstein vor.

Ein erster Entwurf war im November 2018 beschlossen worden. Im Anschluss hatten Bürger, Städte und Gemeinden der Region, der angrenzenden Regionen inklusive des benachbarten Auslands, sowie weiteren Trägern öffentlicher Belange die Gelegenheit gegeben, sich zu dem Entwurf zu äußern.