Abscheulich sind jene Vorfälle, die sich an einem Sommerabend in der Bade- und Saunalandschaft des Sole Uno zugetragen haben sollen. Die Anklage wirft einem 41-jährigen Mann, der mit seiner Ehefrau das Rheinfelder Thermalbad besuchte, vor, im Sommer 2023 ein damals zwölfjähriges Mädchen in sexuelle Handlungen miteinbezogen zu haben.

Handlungen vor den Augen des Mädchens

In verschiedenen Bereichen – im Hauptbecken, unter der Regenwalddusche und im Dampfbad – soll er in unmittelbarer Nähe zum Mädchen seinen Penis aus der Badehose geholt und an diesem herum massiert haben. „Der Beschuldigte beabsichtigte gezielt, dass das Opfer seinen Penis und seine daran vorgenommenen Manipulationen wahrnimmt“, so die Staatsanwaltschaft.

Der Mann hat schon eine Vorgeschichte

Für den Beschuldigten forderte sie eine bedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten, eine Buße über 3000 Franken sowie ein lebenslängliches Verbot für Tätigkeiten, die den regelmäßigen Kontakt mit Minderjährigen betreffen.

Bereits 2013 verurteilte ihn die Justiz wegen Besitz und Verbreitung von Medien mit tier- und kinderpornografischen Inhalten. Parallel läuft in einem anderen Kanton ein Verfahren gegen den Mann – ebenfalls wegen sexueller Handlungen mit Kindern. In diesem ist seitens der Staatsanwaltschaft von pädophilen Neigungen die Rede.

Der Beschuldigte streitet die Vorfälle ab

Vor dem Bezirksgericht Rheinfelden stritt der Beschuldigte die Vorfälle im Sole Uno ab. „Ich würde so etwas nicht machen“, beteuerte er. Warum das Mädchen ihm solche Sachen vorwerfe, könne er nicht erklären. Es sei nicht zutreffend, dass er pädophile Neigungen habe. Dass er Probleme diesbezüglich hatte, gestand er ein. „Aber, ich war in Therapie – das hat mir gutgetan“, so der Beschuldigte.

Seine Frau erzählt nicht die ganze Wahrheit

„Mein Mann hat keine Probleme mit Kindern“, sagte seine Ehefrau vor Gericht. Sie sei schockiert gewesen, als sie erfahren habe, was ihr Mann gemacht haben soll. „Wir waren im Sole Uno überall zusammen“, so die Frau. Wie es sich im Verfahren herausstellte, stimmte dies nicht ganz. Etwa schwamm ihr Mann im Hauptbecken einige Bahnen ohne seine Frau und befand sich auch ohne diese unter der Regenwalddusche und im roten Dampfbad.

Videoaufnahmen liefern keinen objektiven Beweis

Als Auskunftsperson vor Gericht schildert ein Bademeister, wie nach besagten Vorfällen das Mädchen mit einer Frau zu ihm gekommen sei und um Hilfe gebeten habe.

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„Das Mädchen hat sehr gezielt auf den Mann gezeigt, der es gewesen sein soll“, so der Badmeister. Etwas von den Vorfällen selbst mitbekommen habe er nicht. „Ich habe nach den Schilderungen die Polizei gerufen.“ Diese habe die involvierten Parteien getrennt voneinander befragt. Zwar wird das Areal teilweise per Video überwacht, doch objektive Beweise für die Vorfälle gingen aus der Videoüberwachung nicht hervor.

Der Verteidiger zweifelt die Aussagen an

Der Verteidiger des Beschuldigten wies im Plädoyer darauf hin, dass in einem gut besuchten Bad niemand etwas von den besagten Vorfällen mitbekommen habe. Er zog die Aussagequalität des Mädchens in Zweifel. Etwa führte er eine Aussage des Mädchens an, wonach diese im Außenbecken nicht getaucht habe. Jedoch sehe man auf den Videoaufnahmen, dass sie sehr wohl getaucht habe.

Auch stellte der Verteidiger die Frage, warum das Mädchen nicht bereits nach dem ersten Vorfall – gemäß Anklage hat es vier gegeben – zum Bademeister gegangen sei. Weil das Beweismaß für den Sachverhalt nicht erfüllt sei und eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation vorliege, sei sein Mandant von Schuld und Strafe freizusprechen.

Das Gericht folgt dem Antrag der Staatsanwaltschaft

Das Gericht sah dies anders. Es verurteilte den Beschuldigten wegen sexueller Handlungen mit einem Kind gemäß den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Es maß den Aussagen des Mädchens eine hohe Glaubwürdigkeit zu. „Sie hat sehr detailliert beschrieben, wie der Beschuldigte mehrmals sein Ding gezeigt hat“, so Gerichtspräsident Matthias Meier. Ihr Aussageverhalten sei offen, klar, in sich stimmig und konsistent mit früheren Aussagen.

Solche Vorwürfe können nicht einfach erfunden werden

Das Mädchen habe die Vorfälle nicht verstanden, nicht einordnen können. Gemäß Meier sei es vor diesem Hintergrund schwer vorstellbar und nicht zu erwarten, dass das Mädchen solche Vorwürfe erfände. So könne aufgrund der hohen Glaubwürdigkeit der Aussage ein Schuldspruch erfolgen, ohne dass die Unschuldsvermutung verletzt werde, so Meier.

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Hinsichtlich des Verschuldens ist gemäß Meier von „einem perfiden Vorgehen“ auszugehen. Das kindliche Opfer habe gar nicht verstanden, was passiert, es abnormal gefunden und Angst bekommen. „Es waren niedrige Beweggründe des Beschuldigten, der die eigene Befriedigung über den Schutz des Opfers gestellt hat.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte kann gegen das Urteil Berufung vor dem Obergericht erheben.

Der Autor ist Redakteur der „Aargauer Zeitung“. Dort ist dieser Beitrag zuerst erschienen.