Christiane Sahli

Für viel Wirbel in der Gemeinde hatte die geplante Ansiedlung eines Rossmann-Drogeriemarktes auf einem an der B500 gegenüber der Tankstelle gelegenen Grundstück gesorgt. Vielen Bedenken der Anwohner konnte Rechnung getragen werden. Der Bauantrag wurde entsprechend überarbeitet und vom Gemeinderat in seiner Sitzung am Montag abgesegnet.

In zahlreichen Gesprächen mit den Anwohnern hatte man sich bemüht, deren Bedenken gegen das Bauvorhaben zu berücksichtigen. Er hoffe, dass mit den Anwohnern eine gute Lösung gefunden worden sei, sagte Bürgermeister Thomas Kaiser in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Montag, in der die Erteilung des Einvernehmens zu dem inzwischen überarbeiteten Bauantrag zur Entscheidung anstand.

Eine Prüfung des Bauantrags durch das Baurechtsamt im Landratsamt hatte keine wesentlichen Beanstandungen ergeben, sagte der Rathauschef. Es sind lediglich noch Angaben zur Auslegung der Heizungsanlage, eine Erhöhung der Dachbegrünung sowie Erläuterungen zur Stellplatzberechnung nachzureichen.

Gegen den Bauantrag hatte ein Einwohner Einspruch eingelegt. Er hatte unter anderem ein Schaugerüst gefordert, für das es aber, so Bürgermeister Kaiser, keine Rechtsgrundlage gibt. Was die Forderung des Einwohners nach einem Sachverständigenlageplan betrifft, wies der Rathauschef darauf hin, dass die Grenzabstände gewahrt sind und deutlich über dem Mindesterfordernis liegen. Im Übrigen werde die Baurechtsbehörde, falls erforderlich, ein derartiges Gutachten anfordern.

Den Bedenken hinsichtlich einer Verschärfung der Hochwassersituation durch zusätzliche Einleitungen als Folge weiterer Versiegelung hielt der Bürgermeister entgegen, dass am Bachbett selbst keine Veränderungen vorgenommen werden. Das Gewässer sei auch nicht in der Hochwassergefahrenkarte aufgeführt, sagte er und fuhr fort, zur Reduzierung des Oberflächenwassers seien Retentionszisternen sowie eine Dachbegrünung und die wasserdurchlässige Befestigung der Stellplätze festgesetzt worden. Zudem sei südlich des Moosbachs eine große Grünfläche ausgewiesen, die im Hochwasserfall als Retentionsfläche zur Verfügung stehe.

Weitgehend einig war sich das Gremium, was die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens betrifft, es gab lediglich eine Gegenstimme.