In Höchenschwand steigen die Gebühren für Frischwasser, Abwasser und Niederschlagswasser. Die Kalkulation der Sätze für die Jahre 2024 und 2025 war Thema in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats.
Gemeinderechner Michael Herr erläuterte in der Sitzung die Ausgangssituation. Alle zwei Jahre beschäftige die Gemeinde die Wassergebühren. Haushaltsrechtlich werde die Wasser- und Abwasserversorgung der Gemeinde als Eigenbetrieb geführt. Die festgelegten Vorgaben sehen eine kostendeckende Bewirtschaftung vor. In den vergangenen zwei Jahren seien erhebliche Summen im Bereich der Wasserversorgung investiert worden. Hier nannte Herr den Bau der Wasserleitungen im Zuge der Sanierungen der Poststraße und der Panoramastraße in Höchenschwand, sowie dem Neubau der Straße Unterweschnegg. Auch einige Wasserrohrbrüche hätten Reparaturkosten verursacht. Gestiegen seien aber auch die Unterhaltungs- und Energiekosten sowie die Umlagen für den Bezug des Wassers beim Zweckverband. Zusammengenommen habe dies zu einer Unterdeckung bei den Wassergebühren geführt, sagte Herr.
Die Gemeinde habe für die Neukalkulation für den Bemessungszeitraum 2024 bis 2025 die Firma Schmidt und Häuser beauftragt. Die derzeitige Verbrauchsgebühr für das Frischwasser betrage 2,24 Euro je Kubikmeter Wasser. Die Firma Schmidt und Häuser habe eine kostendeckende Verbrauchsgebühr von 2,57 Euro für die kommenden zwei Jahre ermittelt. Auch bei den Abwassergebühren wurde eine Unterdeckung ermittelt. Die bisherigen Gebühren für das Schmutzwasser beträgt 3,39 Euro je Kubikmeter, die Niederschlagswassergebühr 34 Cent je Quadratmeter. Um kostendeckend zu sein, müsse die Schmutzwassergebühr auf 3,78 Euro und die Gebühr für das Niederschlagswasser auf 36 Cent erhöht werden. Bei der Kalkulation der Schmutzwassergebühr sei die restliche Unterdeckung aus den Jahren 2018 bis 2019 in Höhe von 36.403 Euro sowie ein Anteil der Unterdeckung aus den Jahren 2020 bis 2021 in Höhe von 26.000 Euro berücksichtigt worden. Bei der Gebühr für das Niederschlagswasser sei eine restliche Unterdeckung aus den Jahren 2018 bis 2019 in Höhe von 4886 Euro und eine Kostenüberdeckung von 14.379 Euro aus den Jahren 2020 bis 2021 eingerechnet worden.
Die Gemeinde habe bei der Erhöhung der Gebühren nicht willkürlich gehandelt, sagte Bürgermeister Sebastian Stiegeler. Die Erhöhung belastete einen Single-Haushalt mit etwa 22 Euro im Jahr. Eine vierköpfige Familie müsste etwa 90 Euro mehr pro Jahr bezahlen. Dies sei ein verträglicher Aufschlag. Wesentlich teurer werde es für Großverbraucher, die künftig bis zu 6500 Euro Mehrkosten haben werden. Der Gemeinderat Höchenschwand stimmte den neuen Gebührensätzen zu .