Ein Leitbild zum geplanten Atomendlager, Satzungsanpassungen bei der freiwilligen Feuerwehr und die Vorstellung der Jagdpläne sowie des Wirtschaftsplans der Gemeindewerke waren Thema der jüngsten Gemeinderatssitzung in Hohentengen.

Leitbild zum geplanten Atomendlager

Großen Raum nahm die Vorstellung eines Leitbildes zum geplanten Atomaren Endlager ein. Die Fachgruppe regionale Entwicklung, zu der Bürgermeister Martin Benz sowie SPD-Gemeinderätin Rosi Drayer gehören, hat sich die Frage gestellt, welche ökologischen und sozialen Auswirkungen das Tiefenlager auf die Region hat. Negative Auswirkungen, wie etwa Image-Schäden, sollen dabei möglichst minimiert werden, um eventuelle Chancen, die sich ergeben, zu nutzen.

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Dieses Leitbild, das „Zielbild 2050“, wurde in der Sitzung ausführlich von Christopher Müller, Co-Präsident der Regionalkonferenz Nördlich Lägern und Co-Leiter der Fachgruppe Regionale Entwicklung vorgestellt. Maßnahmenfelder hinsichtlich möglicher Chancen sind hier vor allem: attraktives Wohn- und Arbeitsfeld, Gesundheitswirtschaft sowie der grenzüberschreitende ÖPNV.

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„Vielleicht findet man dort Synergien“, erklärte Martin Benz auf Nachfrage und ergänzte: „Das ist die große Chance, die dahintersteht. Ziel ist es, dieses Leitbild den politischen Gremien und der Bevölkerung ins Bewusstsein zu rufen und zu etablieren. Nur wenn man Rückhalt findet, wird das ein Erfolg“, so Benz. Die Arbeitsgruppe sei geprägt von gegenseitiger Achtung und Respekt, betonte der Rathauschef bezüglich der Zusammenarbeit in der Regionalkonferenz.

Feuerwehrsatzung

Zwei Anpassungen der Satzung der Feuerwehr wurden jeweils einstimmig angenommen. Zum einen wurde der Entschädigungssatz pro Mitglied und Einsatzstunde von 9 auf 12 Euro angehoben. Eine weitere Satzung regelt die Erhebung von Kostenersatz gegenüber Dritten bei Einsätzen. Hier wurden Anpassungen vorgenommen, die das Gremium ebenfalls guthieß.

Formfehler bei Bebauungsplan

Der Bebauungsplan „Klausen – Hansengelstraße West“ von 2017 wurde vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg aufgrund von Formfehlern wie etwa einer Befangenheit, gerügt, diese können aber ohne großen Aufwand behoben werden. Der Bebauungsplan wird dann anschließend neu offengelegt. Hierzu gab es seitens der Gemeinderäte keinen Diskussionsbedarf.

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Einvernehmen zu Bauantrag

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