Formsache waren die jüngsten Beschlüsse des Gemeindeverwaltungsverband Jestetten mit den Gemeinden Jestetten, Lottstetten und Dettighofen zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Standort der Solaranlage in Jestetten, zur Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2020 und zu einer Satzungsänderung zur Buchung von Unter- und Überdeckungen der Ergebnisrechnung. In Rekordzeit, in 15 Minuten, war die Tagesordnung der jüngsten öffentlichen Sitzung abgearbeitet.

Der Solarpark am östlichen Ortsrand von Jestetten zwischen B 27, Bahnlinie und einem Wirtschaftsweg steht schon. Der Gemeinderat hatte die Satzung zur Änderung des Bebauungsplans beschlossen. Der liegt noch zur Genehmigung beim Landratsamt. Final muss jetzt noch der Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbands geändert werden. Das rund ein Hektar große Areal im Gewann Lachen ist als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und wird nun als Sonderbaufläche Solarpark dargestellt. Die Mitglieder des Verwaltungsverbands beschlossen in der jüngsten Sitzung, die Pläne mit der Änderung auszulegen.

Im Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 schließt die Ergebnisrechnung mit einem Fehlbetrag von 378 Euro ab. Bei Erträgen von 4500 und Aufwendungen von 4878 Euro. Unter anderem waren der Gemeinde Jestetten 3786 Euro Verwaltungskosten erstattet worden. Der Kassenbestand zum 31. Dezember 2020 liegt bei einem Minus von knapp 66 Euro.

Nach Einwand der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Baden-Württemberg änderten die Mitglieder die Satzung. Die allerdings wird erst im Abrechnungsjahr 2021 wirksam. Der Einwand der GPA: Die Rücklagen dürften nicht als Basiskapital sondern als Verbindlichkeit gegenüber der Gemeinden dargestellt werden. Für 2020 war nach den Vorgaben der GPA gebucht worden. Somit beträgt das Basiskapital nicht 4853 sondern nur noch 50 Euro. Der Betrag von 4803 Euro wurde in eine Verbindlichkeit an die drei Mitgliedsgemeinden umgewandelt. Nach der aktuellen Satzungsänderung soll künftig wieder das alte Abrechnungsschema angewandt werden.