58 Parfümflakons wollte ein Schweizer aus dem Raum Zürich in Deutschland zur Post bringen, ohne die Ware im Wert von 1750 Euro zu verzollen. Der 29-jährige BMW-Fahrer wurde am 18. Juni von Zöllnern des Hauptzollamts Singen am Grenzübergang Lottstetten kontrolliert. Laut Angaben des Hauptzollamts gab der Mann an, keine anmeldepflichtigen Waren dabei zu haben.

Bei der sich anschließenden Kontrolle fanden die Zöllner die 31 versandfertigen Pakete auf dem Rücksitz. Der Mann habe angegeben, die Pakete für seinen Bruder
zur Post zu bringen. Dass er die Waren beim Zoll hätte anmelden müssen, hätte er nicht gewusst, heißt es in der Mitteilung weiter.

Die 31 Pakete waren bereits für den Versand vorbereitet.
Die 31 Pakete waren bereits für den Versand vorbereitet. | Bild: Hauptzollamt Singen

Was passierte mit dem Mann und den Parfüms?

Gegen den Schweizer wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Für die duftige Warensendungen im Wert von rund 1750 Euro wurden laut Zoll rund 330 Euro Einfuhrabgaben fällig. Zusätzlich wurde eine Sicherheit für die zu erwartende Geldbuße von nochmals 350 Euro erhoben. Nach Zahlung konnte der Mann seine
Fahrt fortsetzen.

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Die Beamten haben ein Strafverfahren an die zuständige Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamt Karlsruhe weitergeleitet.

Warum müssen Waren angemeldet werden?

Das Hauptzollamt Singen informiert, dass Personen, die eine Nicht-Unionsware zum freien Verkehr überlassen, diese vorher elektronisch anmelden müssen.

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Die Zollanmeldung wird durch die Zollstelle entgegengenommen und unter anderem daraufhin überprüft, ob der Einfuhr der Ware in die Europäische Gemeinschaft Gründe entgegenstehen. Ist die Ware zulässig, also einfuhrfähig, werden die Einfuhrabgaben erhoben und die Ware freigegeben. (pm/mvö)