In Zusammenhang mit einem Schullager der zweiten Oberstufe der Schule Sins im Kanton Aargau kam es zu einem lokalen Ausbruch des neuartigen Coronavirus Sars-CoV-2. Bisher sind nach Kantonsangaben 28 Perseonen positiv getestet worden.
Die infizierten Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 16 Jahren befänden sich zu Hause in Isolation und zeigten nur leichte Symptome. Bisher mussten sich aufgrund dieser Infektionen über 130 Schülerinnen und Schüler, über zehn Lehrpersonen sowie über 60 familiäre und außerschulische Kontaktpersonen in die in der Schweiz übliche zehntägige Quarantäne begeben. Sie alle gelten als Kontaktpersonen der Infizierten.
Das ist ungewöhnlich, denn grundsätzlich gelten Kinder im Vor- oder Schulalter untereinander gemäß des Schweizer Bundesamts für Gesundheit nicht als enger Kontakt. Allerdings nur dann, wenn keine Häufung von Fällen vorliegt. Diese Häufung ist allerdings im Fall der Oberstufe Sins gegeben, weshalb der Kantonsärztliche Dienst sowie das Contact Tracing Center die Quarantäne-Maßnahmen angeordnet haben.
Maskenpflicht als weitergehende Massnahme
Die Ergebnisse des Contact Tracing deuten auf gute Bedingungen für die Übertragung des neuen Coronavirus während des Schullagers hin (geringer Abstand über längere Zeit in geschlossenen Räumen und Fahrzeugen). Die meisten Ansteckungen ließen sich auf das Lager zurückführen. Es liegen aber Ansteckungen vor, die nicht auf diese Aktivität zurückgeführt werden konnten und im schulischen oder privaten Umfeld liegen müssen. Nach Prüfung hat die Kantonsärztin Dr. Yvonne Hummel in Absprache mit dem Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) darum entschieden – wie jüngst im Fall der Kantonsschule Wettingen – eine dreiwöchige Maskenpflicht für die Oberstufe Sins bis Sonntag, 4. Oktober, zu erlassen. Die Pflicht eine Maske zu tragen gilt für das Schulareal.
Die Erfahrungen mit der befristeten Maskenpflicht an der Kantonsschule Wettingen seien positiv gewesen. „Durch Quarantäne, Maskenpflicht sowie eine wahrscheinlich erhöhte Aufmerksamkeit bezüglich der Abstands- und Hygieneregeln wurden an der Schule in Wettingen keine weiteren Ansteckungen beobachtet. Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe kennen die Maske zudem aus dem öffentlichen Verkehr, wo die Maskenpflicht ab 12 Jahren gilt“, heißt es in einer Mitteilung des Kantons.