Doris Kleck

Ein überraschender Aspekt ist aufgetaucht in dem seit Jahrzehnten schwelenden Konflikt um Schweizer Bauern, die auf deutscher Seite – auch im Kreis Waldshut – Land pachten und von höheren Preisen für die Erzeugnisse in ihrem Land profitieren. Dank eines juristischen Konstrukts können deutsche Landwirte ebenfalls zollfrei Erzeugnisse zum Verkauf in die Schweiz ausführen. Der eidgenössische Bauernverband kritisiert diese Praxis und verlangt Auskunft vom Bund.

Schloss Hohenlupfen als Symbol für die Landnahme

Und dann auch noch das Schloss: Hohenlupfen ist das Wahrzeichen der deutschen Stadt Stühlingen. Dass ein Schaffhauser Landwirt das Schloss im Jahr 2011 kaufte, war der emotionale Höhepunkt eines lang andauernden Streits zwischen deutschen und Schweizer Bauern. Denn der Kauf erfolgte nicht wegen der historischen Gemächer der Fürstenfamilie Fürstenberg, sondern wegen der 100 Hektar Wald, Wiese und Ackerland, die zum Schloss gehören. Mittlerweile sind die Stühlinger zwar angetan von ihren neuen Schlossherren, doch der Kauf ist zu einem Symbol geworden für die Schweizer Landnahme.

Schweizer Bauern treiben die Preise für Ackerland in die Höhe

Der Vorwurf der deutschen Bauern: Ihre Schweizer Kollegen würden die Preise für deutsches Ackerland in die Höhe treiben. Besonders die ertragreichen Flächen würden zunehmend von ihnen bewirtschaftet. Sie können nämlich, dank einem Abkommen aus dem Jahr 1958, die Erzeugnisse aus dem zehn Kilometer langen Grenzstreifen zoll- und mehrwertsteuerfrei in die Schweiz einführen und dort verkaufen – im Gegensatz zu deutschen Kollegen.

Deutsche Landwirte finden einen Trick

Das glaubten bisher zumindest alle. Doch nun haben deutsche Landwirte einen Kniff gefunden, um vom gleichen Privileg zu profitieren. Das Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland hält explizit fest, dass auch juristische Personen von den Zoll-Erleichterungen profitieren können. Nur hat das niemand bemerkt.

GmbH-Gündung als Lösung

Bis vergangenes Jahr drei deutsche Bauern zusammen in Büsingen eine GmbH gegründet haben. Ihr Zweck: "Der Betrieb einer Landwirtschaft samt allen dazugehörigen Tätigkeiten, insbesondere die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen und der Erwerb von solchen." Büsingen ist eine deutsche Enklave und gehört zum Schweizer Zollgebiet. Die Unternehmensgründung hätte in jeder Schweizer Gemeinde erfolgen können, die im Grenzgebiet liegt.

So profitieren Deutsche von hohen Schweizer Preisen

Die deutschen Bauern können nun also via GmbH ihre Erzeugnisse aus Deutschland zollfrei in die Schweiz ausführen und dort verkaufen. So profitieren sie ebenfalls von den höheren Preisen im Nachbarland. So kosten 100 Kilogramm Weizen in der Schweiz 50 bis 55 Franken. In Baden-Württemberg erlösen die Bauern rund 40 Prozent weniger.

Briefkastenfirma ist aber unzulässig

Vor ein paar Jahren hat ein deutscher Landwirt schon einmal versucht, von den Zollbegünstigungen zu profitieren, indem er in einer Schaffhauser Gemeinde einen Briefkasten führte. Die Behörden unterbanden dieses Vorgehen aber umgehend. Das Vorgehen mit der Gründung einer GmbH ist von der eidgenössischen Zollverwaltung indes abgesegnet. Sie bestätigt den Sachverhalt und hält fest: "Für die Gewährung der Erleichterung müssen sowohl Wohngebäude oder Sitz als auch Wirtschaftsgebäude in der inländischen Zollgrenzzone bestehen." Ein Briefkasten alleine genügt also nicht.

Findige Bauern halten sich bedeckt

Die drei Grenzbauern, die die GmbH gegründet haben, wollen keine Auskunft über ihr Geschäftsmodell geben. Recherchen zeigen, dass sie in Büsingen von einem Bauern im Rentenalter ein Büro und Teile der Ökonomiegebäude gemietet haben. Inwiefern sie ihre landwirtschaftlichen Aktivitäten von Büsingen aus betreiben, ist unklar.

Schweizerischer Bauernverband kritisiert das Vorgehen

Der Schweizerische Bauernverband (SBV) wurde erst durch Recherchen der "Aargauer Zeitung" auf die neue Firma aufmerksam, die bereits einen Nachahmer gefunden hat. Er hält fest: "Die Bildung von juristischen Konstrukten zur Ausnutzung der Vorteile des landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsverkehrs ist aus Sicht des SBV sicher nicht im Sinn und Geist des Abkommens mit Deutschland und auch nicht im Sinne des Schweizer Rechtes."

Zoll soll Stellung nehmen

Für den SBV wäre es nicht akzeptabel, wenn über solche Konstrukte zollfrei Landwirtschaftsprodukte eingeführt werden könnten. Der SBV verlangt von der eidgenössischen Zollverwaltung deshalb weitere Auskünfte – noch vor den Sommerferien soll es zu einem Treffen kommen.

Kosten für Schweizer sind auch höher

Thomas Jäggi vom SBV begründet die Kritik damit, dass die Schweizer Bauern das Land in Deutschland zu Schweizer Kosten bewirtschaften. Ihre Kosten für Löhne, Maschinen oder Diesel seien höher als für die deutschen Berufskollegen. Der einzige Vorteil seien hingegen die etwas niedrigeren Pachtzinsen.

60 Jahre alter Vertrag

Das Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz von 1958 bildet die Rechtsgrundlage für die abgabenfreie Einfuhr von Ernteerträgen – solche Verträge gibt es auch mit Frankreich und Italien. Der Gesetzgeber wollte die Benachteiligung von Schweizer Landwirten vermeiden, die beidseitig der oft zufällig verlaufenden Zollgrenze Land bewirtschaften. Das Abkommen sollte den Bauern, die mit dem Rücken zur Wand oder zur deutschen Grenze stehen, die Existenz sichern. Deshalb argumentiert der Schweizerische Bauernverband, die Gründung einer Firma zum Umgehen der Zollpflicht entspreche nicht dem Sinn des Abkommens.