Mehr als 60.000 Haushalte im Landkreis Waldshut erhielten in den vergangenen Wochen die Vorauszahlungsbescheide 2019 für die Müllgebühren. Ein Teil der Kunden habe die Gebühren auf das falsche Konto überwiesen, wie das Landratsamt Waldshut in einer Pressemitteilung schreibt. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises bittet deshalb, Überweisungen ausschließlich auf die im Bescheid angegebene neue Bankverbindung zu leisten und nicht mehr auf das alte Müllgebührenkonto, das bis Ende des vergangenen Jahres galt.
Rund 60 Prozent der Kunden erteilen Einzugsermächtigung
Von den Kunden des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft haben rund 60 Prozent dem Landratsamt eine Einzugsermächtigung erteilt. Ihre Müllgebühren werden automatisch vom Konto abgebucht. Von den verbleibenden rund 24.000 Kunden, die die Summe selbst überweisen, haben seit Anfang Juni, als die ersten Bescheide versendet wurden, etwa 430 Kunden die alte und damit falsche Bankverbindung angegeben beziehungsweise den Überweisungsträger fehlerhaft ausgefüllt.
Hier sei die Tendenz jedoch täglich steigend, da noch lange nicht alle Selbstzahler ihre Müllgebühren bezahlt haben, schreibt das Landratsamt. „Wir rechnen mit einer noch weitaus höheren Fehlerquote, die sich im Laufe des Monats Juli noch abzeichnen wird“, teilt Pressesprecher Michael Swientek auf Nachfrage dieser Zeitung mit.
Falsche Überweisungen verursachen großen Mehraufwand
Aus diesem Grund weist der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft ausdrücklich darauf hin, dass ab 2019 eine neue Bankverbindung gilt und dass Überweisungen ausschließlich auf die neue Bankverbindung zu leisten sind (siehe unten). Die falschen Überweisungen verursachen laut Mitteilung des Landratsamts einen erheblichen Mehraufwand, da in jedem Einzelfall die eingegangenen Müllgebühren auf das neue Konto umgebucht werden müssen.
Infos zur Überweisung
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft bittet seine Kunden, die Müllgebühren für das Jahr 2019 auf das neue Konto mit der folgenden IBAN zu überweisen: DE46 6845 2290 0077 0839 88. Außerdem ist im Betreff der Überweisung unbedingt die neue zehnstellige Kundenkontonummer anzugeben. Diese darf nicht durch Leerstellen unterbrochen werden. Schließlich bittet der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft um Angabe des korrekten Zahlbetrages und Bescheidempfängers.