Seit vielen Jahren gehört der Verkehrsunterricht an Schulen zum Pflichtprogramm. Ein Bestandteil ist in der vierten Klasse auch der Fahrradunterricht. Der findet im Landkreis Waldshut bislang weitgehend auf öffentlichen Straßen statt. In Bad Säckingen sieht man die Grundschüler immer mal wieder im Bereich unserer SÜDKURIER-Geschäftsstelle, Amtsgericht und Hotel Schneider beim Radfahren unter der Aufsicht der Polizei. Das soll sich nun aufs neue Schuljahr ändern. Radunterricht der Grundschüler soll künftig nur noch auf sogenannten Verkehrsübungsplätzen stattfinden. Doch die müssen erst gebaut werden. Kostenschätzungen gehen von über 1,3 Millionen Euro für beide Plätze aus. Einer soll nach Bad Säckingen.

Weil Kinder ihre motorischen Fähigkeiten zunehmend verlieren, soll der praktische Verkehrsunterricht künftig nur noch in so genannten ...
Weil Kinder ihre motorischen Fähigkeiten zunehmend verlieren, soll der praktische Verkehrsunterricht künftig nur noch in so genannten "Schonräumen" stattfinden, also auf eigens dafür eingerichteten Übungsplätzen. | Bild: Santini, Jenna

Das Ganze geht zurück auf eine gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Kultus- und des Innenministeriums aus dem Jahr 2001, die 2017 erneuert wurde. Darin steht, der praktische Teil des Verkehrsunterrichtes, nämlich das Radeln, dürfe nur noch im „Schonraum,“ stattfinden. Also sollen Verkehrsübungsplätze her, ein Stationärer mit Gebäude und sanitärer Infrastruktur für eine runde Million, und ein Mobiler für 350 000 Euro. Die Finanzierung ist unterdessen noch unklar. Gründe für solche Übungsplätze: Kinder können immer schlechter radeln und auch insgesamt nehmen ihre motorischen Fähigkeiten ab.

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Das Rätsel: Wer ist zuständig und wer finanziert?

Das Landratsamt weist unterdessen eine zwingende Zuständigkeit von sich. Und das Innenministerium? Dort sagt der Behördensprecher, die Polizei übernehme schon den praktischen Teil des Verkehrsunterrichtes, aber sonst nichts. Das Kultusministerium als oberste Behörde der Schulen ist für den theoretischen Teil des Verkehrsunterrichtes zuständig – aber auch nicht für mehr. Die Idealvorstellung in Stuttgart ist die, der Landkreis könne das zusammen mit den Gemeinden und der Verkehrswacht stemmen. Denn im Grunde, so der Sprecher des Kultusministeriums gegenüber unserer Zeitung, seien die Schulträger – also die Kommunen – für die räumliche und sächliche Ausstattung der Schulen zuständig. Der Landkreis Waldshut habe als einer der letzten Kreise im Land noch bis Ende des Schuljahres eine Ausnahmegenehmigung, um den Praxis-Unterricht auf öffentlichen Straßen durchzuführen. Ab nächstem Schuljahr ist Schluss.

Standardbeipspiel eines Verkehrsübungsplatzes in Baden-Württemberg, so wie er in der entsprechenden Verwaltungsvorschrift vorgestellt wird.
Standardbeipspiel eines Verkehrsübungsplatzes in Baden-Württemberg, so wie er in der entsprechenden Verwaltungsvorschrift vorgestellt wird. | Bild: Kultusministerium BW

Damit es etwas vorwärts geht, hat die Kreisverkehrswacht die Sache in die Hand genommen und eine Struktur in das Verfahren gebracht. Michaela Jehle, Vorsitzender der Kreisverkehrswacht, selbst Polizeibeamtin und lange in der Verkehrsschulung tätigt, hat den besten Überblick über den Stand der Dinge. Man plant derzeit mit zwei Verkehrsübungsplätzen, einem mobilen in Bad Säckingen-Wallbach auf dem Parkplatz der Flößerhalle. Dort werden die nötigen Straßenführungen eingezeichnet. Die Polizei bringt dann Schilder und Räder für Kinder mit, die keines haben. In Wutöschingen sei ein stationärer Übungsplatz für eine Million vorgesehen, so Michaela Jehle.

Sie weiß, dass das viel Geld ist. Allerdings hält sie das Trainieren in einem so genannten „Schonraum“, also ohne öffentlichen Verkehr, für sinnvoll. Mehrere Gründe sprächen dafür: Zum einen nehmen die motorischen Fähigkeiten von Kinder ab, zudem habe eine Grundschule auch auf Aspekte wie Migration und Inklusion zu achten.

Wie kommen die Kinder auf den Übungsplatz?

Beim praktischen Teil des Verkehrsunterrichts handelt es sich in der vierten Klasse um drei Übungseinheiten und die zusätzliche Prüfung. Für Grundschüler am Ort, ist das Problem kleiner. Aber im Fall weiter entfernter Orte müssten die Kinder mit einem Bus zu den Übungsplätzen in manchen Fällen quer durch den Kreis chauffiert werden.

Mittlerweile stehen für die erste Einrichtung 220 000 Euro zur Verfügung. Der Landkreis hat 150 000 Euro bereitgestellt, das Land 30 000 und die Verkehrswacht 40 000. Das Geld ist laut Ministeriumssprecher für den mobilen Platz in Wallbach gedacht. Es besteht also noch eine Finanzierungslücke.