Seit Montag, 16. August, gilt die 3-G-Regel in Baden-Württemberg unabhängig von der regionalen 7-Tage-Inzidenz. Das heißt: Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Schnelltest vorzeigen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Diese Testpflicht gilt für zahlreiche Bereiche, unter anderem für Restaurants, Friseursalons sowie Thermalbäder und Fitnessstudios. Für Kinder bis sechs Jahre entfällt die Pflicht, für ältere ebenso, sofern nachgewiesen wird, dass sie Schüler sind.
Einkaufen in Deutschland von Neuregelung nicht berührt
Einschränkungen beim Einkaufen im grenznahen deutschen Raum sind mit den Neuregelungen keine verbunden. Weiterhin in Supermärkten und Ladengeschäften bestehen bleiben nur Maskenpflicht und Abstandsgebote.
In einigen Bereichen gibt es neue Regeln
Restaurants, Friseursalons, Thermalbäder und Fitnessstudios – nach der alten, nur an der Inzidenz orientierten Coronaverordnung von Baden-Württemberg waren diese Bereiche bei einem Wert von unter 35 ohne Einschränkungen offen. Aktuell liegt die Inzidenz im ans Fricktal angrenzenden Kreis Waldshut bei etwa 25. Wäre das noch die alleinige Richtschnur, könnten deutsche Wirte beispielsweise weiterhin ohne Einschränkungen alle bewirten: Die Neuregelung bringt für sie also eine Verschlechterung mit sich.
Wirte in Bad Säckingen hoffen auf weiterhin milde Temperaturen
„Dafür verschafft uns die Abkehr von der Inzidenz mehr Planungssicherheit“, sagt Sabrina Bartl vom Bad Säckinger Restaurant Zum Viertele. Das ständige Schielen auf die Inzidenz wie zuvor habe die Leute verunsichert. Und noch, bei den aktuell herrschenden warmen Temperaturen, könnten die Gäste ja auf der weiterhin für alle offenen Terrassen Platz nehmen. Bartl sagt: „Die möchten wir auch so lange wie möglich offenhalten.“ Wie es ab Herbst laufe, wenn die Temperaturen wieder fallen, bleibe abzuwarten.
„Aufgrund der aktuellen Witterung und Vorhersage wird überwiegend die Außengastronomie frequentiert“, erklärt auch Christian Herzog, Geschäftsführer vom „Goldenen Knopf“ in Bad Säckingen. Er sagt: „Aktuell gehen wir nicht davon aus, dass jetzt weniger Schweizer Kunden zu uns kommen. Viele, gerade Ältere, sind ja auch schon geimpft.“
Testmöglichkeiten beim Friseur
„Ich hoffe sehr darauf, dass unsere Kundschaft die neue Regelung mitträgt und deswegen nicht wegbleibt“, sagt Silke Wagner, Inhaberin von Friseur Wagner in Bad Säckingen, die den Anteil der Schweizer Kundschaft mit 50 Prozent angibt. Groß sei der Testaufwand ja nicht und sie biete auch die Möglichkeit, den Test vor Ort im Salon zu machen. Im Frühjahr habe die erstmals eingeführte Testpflicht für Friseure zu massiven Terminabsagen geführt. Wagner hofft, dass sich das nicht wiederholen wird. Noch sei die Regelung zu kurz in Kraft, um schon Prognosen fällen zu können.
Aqualon-Therme: Rückkehr zu mehr Strenge
„Nichtgeimpfte dürften sich den Besuch bei uns jetzt zweimal überlegen“, schätzt Franciscus Morshuis, Geschäftsführer der auch bei Fricktalern beliebten Bad Säckinger Aqualon-Therme, die auch von der Neuregelung betroffen ist. Morshuis sagt: „Ich hätte den Betrieb auch lieber für alle uneingeschränkt offen wie noch vor dem 16. August. Wir müssen jetzt wieder strenger sein.“
Morshuis sagt aber auch: „Die Neuregelung gilt vorerst nur bis 13. September. Was danach kommt, weiß im Moment niemand.“