Deutschland hat die Einreisebestimmungen wegen Corona wieder verschärft. Seit Sonntag, 1. August, müssen alle, die beispielsweise aus unserem Nachbarland Schweiz einreisen, entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Doch es gibt eine Ausnahme – und davon profitiert die Grenzregion.
1. Wer braucht einen Nachweis, dass er getestet, genesen oder geimpft ist?
Alle ab zwölf Jahren. Anerkannt sind Antigentests, die nicht älter sind als 48 Stunden, und PCR-Tests. Diese dürfen maximal 72 Stunden alt sein. Reist jemand aus einem Virusvariantengebiet ein, darf der Antigen-Schnelltest nur 24 Stunden zurückliegen.
2. Kann der Test erst in Deutschland gemacht werden?
Nein, der Test muss auf Verlangen vorgewiesen werden können. Er muss also in der Schweiz oder einem anderen Herkunftsland gemacht worden sein.
3. Wer übernimmt die Kosten für die Tests?
In der Schweiz übernimmt der Bund die Kosten für Schnelltests, die man in einem Testzentrum, bei einem Arzt, in Spitälern oder Apotheken durchführen lässt. Bei PCR-Tests zahlt der Bund die Tests, wenn man sich aufgrund von Symptomen testen lässt, eine Meldung der SwissCovid-App erhalten hat oder eine Anweisung von einer kantonalen Stelle oder von einem Arzt erhalten hat, dass man sich testen lassen soll. Für einen Reisenachweis übernimmt der Bund die Kosten für den PCR-Test explizit nicht.
4. Kann ein digitaler Testnachweis vorgelegt werden?
Ja, der Testnachweis kann in Papierform oder digital vorgelegt werden. Er muss zudem in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache abgefasst sein.
5. Muss man auch getestet, genesen oder geimpft sein, wenn man einkaufen geht?
Nein, das gilt nur wenn der Einkaufsbummel mit einer Reise verbunden ist, die länger als 24 Stunden dauert. Denn für Tagespendler – und darunter fallen auch Einkaufstouristen – gilt die Regelung (derzeit) nicht. Sie benötigen also keinen Nachweis. Anders ist es, wenn die Schweiz in Deutschland auf die Liste der Staaten käme, die als Virusvariantengebiete oder Hochrisikogebiete gelten. Dann braucht es immer einen Nachweis – wie übrigens auch, wenn man über den Luftweg einreist. Aktuell sind beim Robert-Koch-Institut zwei Länder – Brasilien und Uruguay – als Virusvariantengebiete gelistet und 43 Länder gelten als Hochrisikogebiete.
6. Können Schweizer also auch weiterhin in Deutschland zum Friseur oder Zahnarzt?
Durchaus – es sei denn, der Termin dauert länger als 24 Stunden.
7. Wird kontrolliert, ob man einen Nachweis vorlegen kann?
Ja, die Bundespolizei führt in den grenznahen Gebieten und an Bahnhöfen stichprobenartig Kontrollen durch. Bei einem Augenschein am Montag in badisch Laufenburg und Bad Säckingen waren die Grenzübergänge unbesetzt und auch im nahen „Hinterland“ waren keine Kontrollen auszumachen. An Flughäfen mussten Passagiere bereits jetzt einen negativen Test vorlegen. Wer also für den Einkaufstrip kurz nach Frankfurt fliegen möchte – Test nicht vergessen.
8. Gilt die Ausnahme auch für Grenzgänger?
Ja, auch Grenzgänger und Studenten sind von der 3-G-Regel ausgenommen. „Das Zusammenleben in einer Grenzregion ist etwas anderes als eine Urlaubsreise. Deshalb gibt es Ausnahmen für Familien und Pendler und die 24-Stunden-Regel für den Grenzverkehr gilt fort“, sagen die CDU-Bundestagsabgeordneten aus Konstanz und Waldshut, Andreas Jung und Felix Schreiner, wie Sie hier nachlesen können.
9. Was passiert, wenn man sich nicht an die Regeln hält und länger als 24 Stunden ohne Nachweis in Deutschland bleibt?
Dann droht ein „hohes Bußgeld“, wie das Bundesministerium für Gesundheit auf seiner Website schreibt. Dieses richtet sich nach dem Infektionsschutzgesetz und kann bis zu 2500 Euro betragen; bei einigen Verstößen gegen das Gesetz droht sogar ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.