Ein Großaufgebot der Feuerwehr Bonndorf ist am Freitag, 13. Juni, im Einsatz gewesen, um einen Zimmerbrand im Obergeschoss eines Gebäudes in der Donaueschinger Straße zu löschen. In dem Gebäude befindet sich auch der Polizeiposten.

Dicker Rauch quoll aus einem geöffneten Dachfenster des historischen Gebäudes aus dem Jahr 1903. Die Feuerwehr rückte mit Unterstützung aus Wellendingen mit sechs Einsatzfahrzeugen an. Die Einsatzkräfte wurden kurz vor 9 Uhr alarmiert. Der Brandherd befand sich allerdings nicht im Dachgeschoss, sondern im ersten Obergeschoss im östlichen Teil des Gebäudes. „Wir konnten das dort ausgebrochene Feuer zügig unter Kontrolle bringen und löschen“, sagte Kommandant Hansjörg Ketterer.

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Atemschutzträger der Feuerwehr durchsuchten das Gebäude nach Bewohnern. Über die große Drehleiter wurden drei männliche Personen aus dem ersten und zweiten Obergeschoss gerettet. Vor dem Gebäude befanden sich weitere Personen, die ins Freie geeilt waren. Wenig später wurde eine Frau über das Treppenhaus vor das Gebäude geleitet, von Rettungskräften des DRK in Empfang genommen und medizinisch erstversorgt.

Polizei führt Mann in Handschellen ab

Vor dem Gebäude kauerte ein Mann auf der Wiesenfläche, zwei Polizeibeamte standen neben ihm und sprachen mit ihm. Einer der Beamten hielt ihm ein Atemluft-Alkoholtestgerät entgegen, der Mann blies hinein. Kurze Zeit später stiegen zwei weitere Polizeibeamte aus Waldshut-Tiengen gegenüber dem Brandgebäude aus einem Einsatzwagen. Nach einem kurzen Gespräch mit den Kollegen legten sie dem auf der Wiese kauernden Mann Handschließen an und führten ihn ab. Ob er etwas mit dem Brand zu tun hat, hat die Polizei nicht bestätigt.

Lange war unklar, wie viele Personen sich im Gebäude aufgehalten hatten. Polizeipostenleiter Jochen Schäuble konnte lediglich von einer Kollegin berichten, die Rauch bemerkt und ihn verständigt hatte. Er sei von einem Außentermin zurückgekommen, als die Feuerwehr schon da war. Wie viele Personen in den beiden Obergeschossen und in der Dachgeschosswohnung untergebracht waren, wusste er nicht.

Acht Personen werden aus Gebäude gerettet

Gegen Mittag war klar: „Es wurden acht Personen aus dem Gebäude gerettet“, berichtet Olaf Thor, Pressewart der Feuerwehr Bonndorf. Eine Person sei ins Krankenhaus gebracht worden, weitere Verletzte habe es nicht gegeben. Durch den Zimmerbrand habe sich im Flur des ersten Stockwerks eine enorme Hitze gebildet, die Deckenbeleuchtung sei geschmolzen gewesen. Das Treppenhaus sei stark verraucht gewesen. Einer ersten Einschätzung der Feuerwehr nach sei das erste Stockwerk nicht mehr bewohnbar, das zweite Stockwerk und das Dachgeschoss nach einer Reinigung des Treppenhauses schon. Die Brandursache war unklar.

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Die beiden Obergeschosse hat der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg als Wohnraum für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen von der Stadt Bonndorf gemietet. Hauptamtsleiter Harald Heini sprach auf Nachfrage von einer möglichen Belegung mit insgesamt 16 Personen. 15 Personen seien der Stadt zugewiesen, die Verwaltung wisse von rund zehn Personen, „die dort regelmäßig oder zumindest zeitweise leben“. Darunter sei auch ein Obdachloser. Die Verwaltung habe in der Stadt noch weiteren privaten Wohnraum für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen gemietet – für Einzelpersonen, Ehepaare und Familien.

Polizeiposten ist weiterhin einsatzbereit

In dem Gebäude seien insgesamt 19 Personen behördlich gemeldet, bestätigte Thomas Batzel, Pressesprecher der Polizei Waldshut, auf Anfrage. Alle Personen, die sich zur Brandzeit in dem Gebäude aufgehalten haben, „konnten das Haus rechtzeitig verlassen“. Es habe sich um einen Zimmerbrand gehandelt. Ein Ersthelfer sei wegen des Verdachts auf Rauchgasvergiftung in ein Krankenhaus gebracht worden. Der Polizeiposten sei weiterhin einsatzbereit, fügte Thomas Batzel hinzu. In den oberen Stockwerken sei allerdings der Strom abgeschaltet worden. Über das Schadensausmaß und die Schadenshöhe sei noch nichts bekannt.

Wie geht es mit den Bewohnern des Hauses weiter?

„Die Verwaltung wartet nun den offiziellen Bericht der Polizei und der Feuerwehr ab, inwieweit die Stockwerke noch bewohnbar sind“, erläuterte Harald Heini. „Wenn die Zimmer nicht mehr bewohnbar sind und die Betroffenen nicht bei Angehörigen unterkommen, gelten sie als obdachlos. Dann ist die Verwaltung aufgerufen, für die Betroffenen eine neue Bleibe zu suchen.“