Lange gehörte der Landkreis Waldshut zu jenen Landkreisen in Deutschland mit vergleichsweise wenig Covid-19-Erkrankten. Doch in den letzten Tagen sind die Fallzahlen stark angestiegen. Allein dieses Wochenende meldet das Landratsamt 38 Neuinfektionen. Die 7-Tage-Inzidenz liegt seit dem Wochenende neu bei 54,4 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und damit über dem Grenzwert von 50. Ein Muster, worauf dieser starke Anstieg zurückzuführen sei, sei bisher nicht erkennbar, sagte Susanna Heim, die Sprecherin des Landratsamts. „Wir haben keine Cluster.“,
Der Vergleich der Anzahl der Neuinfektionen zeigt einen starken Anstieg innerhalb kürzester Zeit. Die 7-Tage-Inzidenz lag noch am 23. Oktober im Landkreis bei 38,6 Neuinfektionen. Bereits einen Tag später lag sie im Kreis bei 48 Neuinfektionen. Heute wurde der Wert der 7-Tage-Inzidenz mit 54,4 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner erreicht.
Im Landkreis Waldshut besteht nach Einschätzung des Landratsamts somit nicht mehr nur die Gefahr einer Ansteckung durch Personen aus Risikogebieten oder in einzelnen identifizierbaren Lebensbereichen wie zum Beispiel bei privaten Zusammenkünften. Die Behörde geht davon aus, dass nach dem Überschreiten des Grenzwerts ein deutlich erhöhtes allgemeines Risiko besteht, sich mit dem SARS-CoV-2 Virus zu infizieren.
Aus diesem Grund hat Landrat Martin Kistler heute eine Allgemeinverfügung zur Eindämmung und Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus erlassen. Sie tritt am morgigen Montag in Kraft. Die Verfügung ist befristet bis 12. November, sie tritt außer Kraft, wenn der Grenzwert von 50 Neuinfektionen wieder unterschritten wird. Der Landrat appelliert an die Bürger, die Maßnahmen einzuhalten: „Jetzt ist unser Verantwortungsbewusstsein gefordert. Ich bitte die Bürger und Bürgerinnen die Schutzmaßnahmen einzuhalten. Jeder Einzelne kann mit seinem Verhalten zur Verbesserung der Lage beitragen.“
Zu den erlassenen Maßnahmen gehören unter anderem eine Sperrstunde ab 23 Uhr für Gaststätten und Restaurants, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf Märkten und in Fußgängerzonen sowie ein Verkaufsverbot für alkoholische Getränke ab 23 Uhr. Ferner die Begrenzung von Ansammlungen in der Öffentlichkeit und bei privaten Anlässen. Auf Messen, Ausstellungen und Kongressen sind maximal ein Besucher pro zehn Quadratmeter zugängliche Fläche erlaubt.
Bei Verstößen gegen die Verordnung drohen Zwangsgelder. Gastronomen, die gegen die Sperrstunde verstoßen, wird ein Zwangsgeld in Höhe von
1.000 Euro angedroht. Wer zwischen 23 und 6 Uhr Alkohol abgibt, soll 500 Euro zahlen. Wer an den vorgeschriebenen Plätzen keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, dem drohen 100 Euro. Bei Verstößen gegen die Teilnehmerbegrenzung werden ebenfalls 1000 Euro Zwangsgeld angedroht. Die Einhaltung der Maßnahmen obliegt den Gemeinden als Ortspolizeibehörden.
Insgesamt wurden im Landkreis Waldshut bisher 619 Infizierte gemeldet. Davon sind 457 genesen. Derzeit gibt es 127 aktive Corona-Fälle. Zwei Personen werden in Kliniken im Landkreis behandelt. 35 Menschen starben im Landkreis bisher an oder im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion. Alle Todesfälle waren während der ersten Welle zu verzeichnen.
Die komplette Allgemeinverfügung ist einsehbar auf der Homepage des Landratsamtes www.landkreis-waldshut.de