Ohne Urteil ist jüngst vor dem Amtsgericht Waldshut ein Prozess gegen einen 53 Jahre alten slowakischen Staatsangehörigen wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung zu Ende gegangen. Gegen Zahlung von 1000 Euro an den Verein „Frauen für Frauen gegen Gewalt“ stellte Richterin Lea Uttner das Verfahren mit Zustimmung von Staatsanwältin Adele Konstanzer und des Angeklagten ein. Der war ohne Rechtsbeistand aus der Slowakei zum Verfahren nach Waldshut gereist. „Ich habe meine Arbeit verloren und kann mir den Anwalt nicht mehr leisten“, sagte er vor Gericht.

Das wird dem Mann vorgeworfen

Vorgeworfen wird ihm, im September vergangenes Jahres gemeinsam mit seinem Sohn auf seine Schwiegertochter eingeschlagen zu haben. Zunächst, so Adele Konstanzer in ihrer Anklageschrift, habe der Ehemann die Frau mit der Faust ins Gesicht geschlagen.

Daraufhin habe der Angeklagte ihre Arme auf den Boden gedrückt, um eine Gegenwehr zu verhindern, während der Ehemann des Opfers seine Partnerin getreten und gewürgt haben soll. Bei einer weiteren Auseinandersetzung am selben Abend soll der Angeklagte das Opfer erneut festgehalten und später soll er gemeinsam mit seinem Sohn auf sie eingeschlagen haben.

Der Angeklagte stellt die Sache ganz anders dar

Soweit die Darstellung der Staatsanwaltschaft, mit der sich jedoch die Schilderungen des Angeklagten noch nicht einmal im Ansatz in Einklang bringen lassen. Er habe damals gemeinsam mit seiner Frau die beiden Kinder seines Sohnes und des Opfers nach einem vierwöchigen Urlaub in der Slowakei – je zwei Wochen bei beiden Großeltern – zurück in die elterliche Wohnung in einem Dorf im Kreis Waldshut gebracht.

Am Abend sei es dann zum Streit gekommen, in dessen Verlauf seine Schwiegertochter nach vorangegangenem Alkohol- und Drogenkonsum immer aggressiver und verhaltensauffälliger geworden sei. Schließlich sei seine Schwiegertochter ins Kinderzimmer im Obergeschoss geeilt, habe dort das Fenster geöffnet und wollte sich in die Tiefe stürzen.

Ihm, so der Angeklagte weiter, sei es letztlich gelungen, seine Schwiegertochter vom Fenster wegzuzerren. Damit sie den Fensterrahmen loslasse, habe er ihr dabei auch auf die Hände geschlagen. Atteste und Dokumente, die die psychischen Erkrankungen seiner Schwiegertochter belegen sollen, hatte er mitgebracht.

Der Angeklagte konnte eine Diskrepanz zu den Aussagen seines Sohnes gegenüber der Polizei nicht auflösen. „Es war mehr von meiner Seite als von meinem Vater; er aber hätte mich zurückhalten sollen, statt zu schlagen“, hatte der Sohn bei der Polizei zu Protokoll gegeben. Der Vater schließt Verständnis- oder Übersetzungsfehler als Grund der Diskrepanz nicht aus.

Sohn verweigert die Aussage, Opfer kommt nicht zur Verhandlung

Schlecht für den Fortgang des Verfahrens war, dass es bei der Darstellung in der Anklageschrift und der Einlassung des Angeklagten blieb. Das Opfer blieb der Verhandlung fern und der Sohn machte als Angehöriger von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Für ihn ist die Angelegenheit übrigens abgeschlossen. Von seiner Frau hat er sich getrennt und einen Strafbefehl über eine einjährige zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe hat er akzeptiert.

Nach der Aussageverweigerung des Sohnes durfte auch der Polizeibeamte nicht mehr befragt werden, der ihn im vergangenen Jahr vernommen hatte. Und weil davon ausgegangen werden musste, dass auch die Frau des Angeklagten die Aussage verweigern werde, war das Gericht plötzlich auf hoher See.

Geldauflage statt Urteil

Da erschien die Verfahrenseinstellung als gangbarer und pragmatischer Weg,um rasch wieder festen Boden unter die Füße zu bekommen. „Die Geldauflage muss aber vierstellig sein“, machte Staatsanwältin Konstanzer zur Bedingung, der Richterin Lea Uttner mit 1000 Euro punktgenau entsprach.