Sie riecht wie ein Joint, sie schmeckt angeblich sogar ein bisschen wie ein Joint, aber die berauschende Wirkung eines Joints fehlt bei der Hanf-Zigarette. Und es gibt eine weitere, vielleicht noch wichtigere Unterscheidung: In der Schweiz ist sie legal, in Deutschland nicht. Wenig verwunderlich, dass die Zigarette mit dem Hanf-Zusatz in der Grenzregion am Hochrhein regelmäßig zu Problemen führt.
Dabei ist die Sachlage eigentlich recht klar, wie der Polizeisprecher im Kreis Waldshut, Mathias Albicker, darstellt: „Es kommt auf den THC-Gehalt an, ob etwas erlaubt oder verboten ist. Und da ist die Obergrenze in der Schweiz höher als in Deutschland.“
So ist die Rechtlage in der Schweiz
Cannabidiol, in der Kurzform CBD genannt, gehört zu den etwa 70 Wirkstoffen, die in der Hanf-Pflanze enthalten sind. CBD ist weniger berauschend als das berüchtigte Tetrahydrocannabinol (THC). Vielmehr soll es laut Experten eine entzündungshemmende und verträgliche Wirkung haben, weshalb der Stoff bei unseren eidgenössischen Nachbarn legal ist.
CBD wird auch bei der Herstellung der Hanf-Zigaretten in der Tabak-Manufaktur ‚Heimat‘ im Ostschweizer Ort Steinach verwendet. Die berauschenden Nebenwirkungen fehlen beim Rauchen der Zigaretten. Ein bisschen THC ist aber trotzdem drin, allerdings weniger als ein Prozent, was in der Schweiz noch unter den Grenzwert des Heilmittel- und Lebensmittelgesetzes fällt.
Die Situation in Deutschland
Hier sieht die gesetzliche Lage anders aus: Schon bei einem THC-Gehalt von über 0,2 Prozent fallen Produkte unter das Betäubungsmittelgesetz. Das heißt: Sowohl Konsum als auch Besitz sind illegal. Auch die Hanf-Zigaretten fallen darunter.
Somit ist das Rauchen einer Hanf-Zigarette auf der deutschen Rheinseite auch für Schweizer Bürger strafbar. „In der Schweiz ist CBD frei verkäuflich, aber bei uns nicht erlaubt“, bringt es Albicker auf den Punkt.
In Deutschland sind nur sogenannte Nutzhanfsorten unter den besagten 0,2 Prozent THC-Gehalt zugelassen. „Das sind Produkte, die mit einem Minimalanteil Hanf versetzt sind“, erläutert Albicker. Dazu zählen beispielsweise Teesorten oder Kosmetikprodukte.
In der Praxis tauchen häufig Probleme auf
Ob es nun an Unkenntnis der Gesetzeslage liegt oder aber an Desinteresse: Im Zuge des kleinen Grenzverkehrs zwischen Deutschland und der Schweiz gelangen auch immer wieder mit Hanf versetzte Zigaretten oder CBD-Hanf-Produkte auf die deutsche Rheinseite, was zu herben Konsequenzen für die Delinquenten führen kann.
Am Rheinufer bei Rheinfelden fiel einer Polizeistreife beispielsweise jüngst der intensive Geruch von Marihuana auf. Dieser ging von einem aus der Schweiz kommenden 24-Jährigen aus, der sich hier mit zwei Freunden aufhielt.
Der Mann rauchte einen Joint, den er beim Erblicken der Streife in den Rhein fallen ließ. Dieser trieb aber aufgrund der geringen Strömung am Ufer nicht davon und wurde sichergestellt. Der 24-Jährige war zudem noch im Besitz von weiteren Cannabisblüten, die ihm ebenfalls abgenommen wurden.
Er berief sich dann darauf, dass es sich lediglich um CBD-Hanf handle. Dieses unterscheidet sich in Geruch und Aussehen nicht von dem Betäubungsmittel Marihuana. Aber eben: Das deutsche Recht legt den Fokus auf den THC-Gehalt, der auch bei CBD um das Fünffache über dem deutschen Grenzwert liegt.
Die Folge: Den 24-Jährige erwartet nun ein Strafverfahren wegen Einfuhr und Besitz von Betäubungsmitteln.