Ein umfangreiches Ermittlungsverfahren wegen Betruges, wegen des Verbreitens und Besitzes von Kinderpornographie, wegen sexuellen Missbrauchs und Geldwäsche gegen mehr als 42 Tatverdächtige hat die Kriminalpolizei in Waldshut-Tiengen abgeschlossen. Das Strafverfahren gegen einen im Landkreis wohnenden Haupttatverdächtigen endete zwischenzeitlich mit dem Urteil: Er wurde nach Jugendstrafrecht schuldig gesprochen.

14-Jähriger missbraucht zwei Mädchen

Der damals 14-jährige Jugendliche aus dem Landkreis Waldshut soll nach Angaben der Polizei seit 2018 zwei Mädchen im Kindesalter sexuell missbraucht haben, in dem er auf sie einwirkte, kinderpornographische Aufnahmen von sich zu machen und ihm zu übersenden.

Dieses Bilder- und Videomaterial habe der Jugendliche anschließend über das Internet verkauft, so die Polizei. Um die Zahlungen zu verschleiern, nutzen Käufer und Verkäufer virtuelle Währungen, für die der Jugendliche Gutscheinkarten kaufte.

31 Männer kaufen Bilder und Videos

Dennoch gelang es der Polizei, insgesamt 31 Männer im Alter von 16 bis 58 Jahren zu identifizieren, die vom Jugendlichen kinderpornografisches Bild- und Filmmaterial kauften. 30 dieser Tatverdächtigen haben ihren Wohnsitz in Deutschland, verteilt über das gesamte Bundesgebiet. Einer ist in Österreich wohnhaft.

Gegen diese Tatverdächtigen wurden seitens der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen Ermittlungsverfahren eingeleitet und an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden abgegeben. Das Bundeskriminalamt übermittelte die Erkenntnisse nach Österreich, wo ebenfalls Ermittlungen aufgenommen wurden.

Beweismittel bei Hausdurchsuchung beschlagnahmt

Auf die Schliche kam die Kriminalpolizei dem damals 14-Jährigen, weil er im Verdacht stand, Betrugsdelikte begangen zu haben. Der Jugendliche hatte nicht vorhandene Waren oder nicht erbrachte Dienstleistungen im Internet gegen virtuelles Geld veräußert.

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Bei der bereits im Oktober 2018 vollzogenen Hausdurchsuchung wurden zahlreiche Beweismittel beschlagnahmt. Die Auswertung führte zum einem zur Erhärtung des Tatverdachts, zum anderen zur Aufdeckung weiterer Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornographie und sexuellem Missbrauch.

Geldwäsche

In Visier der Ermittler gerieten auch neun weitere Jugendliche aus seinem Bekanntenkreis. Sie halfen mit, die mit dem virtuellem Geld gekaufte Gutscheinkarten in Bargeld umzuwandeln. Da sie wussten, wie der Jugendliche die Gutscheinkarten erwirtschaftet hatte, zog dies eigene Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche nach sich.

Drei dieser Jugendlichen haben zudem nach demselben Modus Operandi betrogen und an zwei identifizierte Personen kinderpornographische Dateien übersandt. Auch gegen diese zwei Abnehmer wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Das umfangreiche Ermittlungsverfahren brachte zahlreiche Tatvorwürfe zutage: Ermittelt wurde auch wegen Straftaten wie das Verbreiten von Pornografie an Personen unter 18 Jahren, die Herstellung und Verbreitung von Bildaufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich und die Verbreitung von kinderpornographischen Schriften konnte durch die Beschlagnahmung der Handys dieses Personenkreises nachgewiesen werden. Aufgrund dieser Erkenntnisse wurde weitere Strafverfahren auch gegen andere Personen aus dem Landkreis eingeleitet.

Täter wird nach Jugendstrafrecht verurteilt

Die Strafverfahren gegen die im Landkreis wohnhaften Jugendlichen wurden wie folgt abgeschlossen: Der Haupttatverdächtige wurde nach Jugendstrafrecht schuldig gesprochen. Er musste eine Geldauflage zahlen und Schmerzensgeld leisten. Weiter wurden seine Taterträge aus den Betrugsstraftaten und sein Handy eingezogen. Gegen die neun anderen Jugendlichen wurden erzieherische Maßnahmen getroffen.

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