„Woher haben die Parteien denn meine Anschrift?“ Diese Frage dürften sich in diesen Tagen wohl vor allem Erstwähler stellen. Denn insbesondere junge Menschen haben bereits persönlich an sie adressierte Post mit Wahlwerbung erhalten. Aber wie gelangen Parteien eigentlich an die Adressdaten? Ist das überhaupt legal? Wie kann man als Betroffener dagegen vorgehen? Wir haben Antworten.

Auf welchem Weg erhalten Parteien meine Adresse?

Bestimmte Daten können Parteien einfach bei den Gemeindeverwaltungen abfragen. Das ist laut Darstellung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg ein ganz regulärer Vorgang, der im Bundesmeldegesetz geregelt ist.

Übermittelt werden dürfen allerdings nur Familienname, Vorname, Doktorgrad, die derzeitige Anschrift und ob eine Person bereits verstorben ist. „Die Anfragenden erhalten die Auskunft für eine anhand eines Kriteriums zusammengesetzte Gruppe. Dieses Kriterium ist das Lebensalter“, so der Landesdatenschutzbeauftragte. Dabei dürfen keine spezifischen Geburtsdaten herausgegeben werden, sondern lediglich nach Jahrgängen.

Für Parteien von besonderem Interesse seien die Erstwähler, insofern können im Fall der Bundestagswahl die Jahrgänge 2003 bis 2007 mit Post rechnen. Allerdings können auch gezielt Rentner beziehungsweise Senioren angesprochen werden oder Menschen mittleren Alters – je nach Themen, die für einen Wahlkampf relevant sind.

Welche Beschränkungen gibt es im Zusammenhang mit Auskünften an Parteien?

Nach Paragraf 50 des Bundesmeldegesetzes darf eine Meldebehörde nur im Zusammenhang mit Wahlen Auskünfte erteilen. Dafür gibt es einen festgelegten Zeitraum, der sechs Monate vor einer Wahl oder Abstimmung umfasst.

Es ist allerdings nicht von Bedeutung, ob es sich um eine Wahl oder Abstimmung auf staatlicher oder kommunaler Ebene handelt. Konkret dürfen Parteien also genauso für die Bundestagswahl Daten abfragen, wie bei einer Gemeinderatswahl. „Die Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden“, betont der Landesdatenschutzbeauftragte.

Wie stark nutzen Parteien die Möglichkeit der Datenabfrage?

Zu jeder Wahl würden die Daten von verschiedenen Parteien nachgefragt, wie Verena Pichler, Sprecherin der Stadt Waldshut-Tiengen, auf Nachfrage erklärt. Häufige Anfragen gebe von CDU, SPD, Grünen, FDP und AfD. Abfragen könnten aber auch Wählerverbände oder sogenannte Träger von Wahlvorschlägen vornehmen. Auch Bürgermeisterkandidaten zählen laut Pichler in diese Gruppe.

„Oft, aber nicht nur, werden dabei Jungwähler abgerufen“, so Pichler. Denn diese sind in der Regel bisher nicht festgelegt. Interessante Altersgruppen sind freilich auch Senioren oder Menschen in der Mitte des Berufslebens.

Kostenlos gibt eine Stadtverwaltung oder Gemeinde die Meldedaten freilich nicht heraus. Die Parteien müssen eine Gebühr von 120 Euro pro Abfrage berappen.

Wie kann ich verhindern, dass eine Partei Zugriff auf meine Daten erhält?

Indem man Widerspruch dagegen einlegt. Gemäß dem Bundesmeldegesetz kann dieser Widerspruch durch die betroffene Person jederzeit bei der Meldestelle erfolgen. Dazu gilt es, weder eine Frist noch eine bestimmte Form einzuhalten.

Der Widerspruch ist unbefristet gültig, muss aber gegebenenfalls im Falle eines Umzugs in eine andere Gemeinde noch einmal vorgenommen werden.

Was passiert nach einer Wahl mit den Daten?

„Die Daten müssen spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung gelöscht oder vernichtet werden“, so Pichler.

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