Mit so einem pfiffigen Senior hat er wohl nicht gerechnet: Ein 21-Jähriger ging der Polizei ins Netz, der versucht haben soll, nach einem sogenannten Schockanruf bei einem 72-Jährigen in der Schweiz Opfer Bargeld abzuholen. Das ist einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Lörrach und der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt sowie des Polizeipräsidiums Freiburg zu entnehmen. Die Ermittler arbeiteten grenzübergreifend und am 1. April wurde der Mann festgenommen.

21-Jähriger sei nur der „Abholer“ gewesen

Ersten Ermittlungen zufolge soll sich ein Mann fälschlich als Staatsanwalt ausgegeben und einen 72-jährigen in Basel wohnhaften Mann angerufen haben. Diesem über habe er behauptet, dass dessen Tochter in einen tödlichen Verkehrsunfall verwickelt gewesen sei und nun eine Kaution in Höhe von 71.000 Schweizer Franken zu entrichten sei.

„Der Angerufene durchschaute den Betrug, ging vordergründig aber auf die Forderungen ein“, heißt es in der Pressemitteilung. Durch das „gute Zusammenspiel“ des 72-Jährigen, seiner Bank und der alarmierten Polizeibehörden in Deutschland und der Schweiz konnte der 21-Jährige, der lediglich als „Abholer“ fungiert habe, bei der Übergabe festgenommen werden.

Tatverdächtiger sitzt hinter Gittern

Im Zuge der Festnahme des 21-Jährigen fanden die Beamten in dessen Auto zudem Schmuck und Goldmünzen im Wert von etwa 20.000 Euro. Wegen der Wertgegenstände besteht der dringende Tatverdacht, dass der 21-Jährige am selben Tag an einem weiteren sogenannten Schockanruf im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald beteiligt gewesen sein könnte.

Gegen den 21-Jährigen wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lörrach am 2. April durch den zuständigen Ermittlungsrichter am Amtsgericht Lörrach ein Untersuchungshaftbefehl erlassen. Der Tatverdächtige befindet sich seither in einer Justizvollzugsanstalt.

So funktioniert die Betrugsmasche

Während der Schockanrufe – eine der gängigen Telefonbetrugsmaschen – geben sich Betrüger als Kriminalbeamte, Staatsanwälte, Polizisten oder Sicherheitsverantwortliche von Banken aus, informiert die Polizei: „Die Hochdeutsch oder seit einiger Zeit auch Schweizerdeutsch sprechenden Anrufer nehmen über eine gefälschte Rufnummer eine Verbindung mit den potenziellen Opfern auf.“ Auf dem Telefondisplay erscheine sogar häufig eine offizielle Amtsnummer, so beispielsweise diejenige einer nahegelegenen Polizeiwache oder einer Behörde.

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Die Strafverfolgungsbehörden erinnern daran, dass die Polizei nie jemanden auffordert, Geld bei einer Bank oder einem Finanzinstitut abzuheben. Sie verlangt auch nicht, dass man ihr Geld oder Schmuck oder andere Wertgegenstände aushändigt. Bei den geringsten Zweifeln, ob es sich bei einem Anrufer um einen echten Polizisten handelt, sollten Betroffene unverzüglich den Notruf wählen.