SK

Deutsche Handwerksfirmen, die schnellstmöglich mit neuen Aufträgen in der Schweiz loslegen wollen, können sich ab sofort beim Amt für Wirtschaft und Arbeit anmelden. Darüber informiert die Handwerkskammer Konstanz in einer Mitteilung. Bisher konnten aufgrund der geschlossenen Grenze nur bereits begonnene Arbeiten zu Ende geführt oder Verträge erfüllt werden, die vor dem 25. März abgeschlossen worden waren.

Das könnte Sie auch interessieren

Ab Montag, 8. Juni 2020, werden wieder alle Gesuche bearbeitet. Die grundsätzlich nach wie vor geltende Wartefrist von acht Tagen läuft aber bereits ab dem Zeitpunkt der Meldung.

In einigen Kantonen soll laut Handwerkskammer aufgrund der besonderen Situation übergangsweise auf die Wartezeit ganz oder teilweise verzichtet werden. „Wer in der Schweiz dringende Arbeiten zu erledigen hat und gleich am kommenden Montag eine Meldebestätigung braucht, sollte dies direkt mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit abklären“, empfiehlt Lothar Hempel, Außenwirtschaftsberater bei der Handwerkskammer Konstanz in der Mitteilung.

Schutzmaßnahmen in der Schweiz

Bei der Arbeit in der Schweiz sind ähnliche Schutzmaßnahmen wie in Deutschland zu beachten. Auf Baustellen etwa ist grundsätzlich ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Ist das nicht möglich, muss eine Schutzausrüstung getragen werden.

Arbeiten, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, sind auf maximal zwei Stunden pro Tag zu beschränken. In Innenräumen oder beim Untertagebau darf höchstens eine Person pro zehn Quadratmeter tätig sein und bei Transporten in Auto oder Bus nur ein Platz pro Sitzreihe belegt werden.

Das könnte Sie auch interessieren
Das könnte Sie auch interessieren