Groß ist die Solidarität der Menschen in der Region gegenüber den Menschen in der Ukraine, die auf ihrer Flucht vor Krieg und Gewalt in ihrer Heimat hier Schutz suchen. Aber zunehmend mischt sich in die Hilfsbereitschaft auch Kritik. Gerüchte machen die Runde, etwa was die angebliche Höhe staatlicher Zahlungen an die Flüchtlinge angeht. Wir haben Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Wie viel Geld bekommen Geflüchtete?
Grundsätzlich seien die die Regelsätze für Bedürftige im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) festgelegt, wie Landratsamt-Sprecher Tobias Herrmann darstellt. Die Regelsätze seien „geringfügig niedriger“ als die SGB II-Leistungssätze, so Herrmann.
Erwachsene erhalten demnach 367 Euro; Ehepaare 330 Euro pro Person. Junge Volljährige im Alter von 18 bis 25 Jahre, die unverheiratet sind und mit mindestens einem Elternteil in der Wohnung leben, erhalten 294 Euro.
Das Satz für Kinder ist nach Alter gestaffelt. Bis zum Alter von fünf Jahren stehen Kindern 249 Euro zu. Bei Sechs- bis 13-Jährigen sind es 283 Euro, Heranwachsende zwischen 14 und 17 Jahren erhalten 326 Euro.
Wie gliedern sich die Leistungen auf?
„Die Anteile für Verpflegung und Freizeit sind in dem Regelsatz enthalten“, schildert Herrmann. Bei der Kinderbetreuung werden die Gebühren für den Regelkindergarten grundsätzlich übernommen.
Menschen, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, können auch Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen. Dazu zählen Dinge wie die Schülerbeförderung, gemeinschaftliches Mittagessen oder Schulbedarf.
Im Bereich Wohnen können im Rahmen der Leistungen nach dem AsylbLG „angemessene Unterkunftskosten“ übernommen werden, erklärt Herrmann. Entsprechende Hilfeleistungen werden bei Menschen aus der Ukraine, die keine Arbeit haben, vom Jobcenter übernommen.
Wie der im Landkreis Waldshut lebenden Ukrainer sind leistungsberechtigt?
„Derzeit zählen wir im Landkreis 1.756 ukrainische Staatsangehörige. Dabei gilt es zu beachten, dass bereits vor Kriegsbeginn Ukrainer im Kreisgebiet lebten“, erklärt Tobias Herrmann.
Aktuell beziehen lediglich 29 Leute Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Herrmann dazu: „Die geringe Anzahl begründet sich damit, dass die meisten Ukrainer mittlerweile anspruchsberechtigt nach dem Sozialgesetzbuch II sind.“
Wie wird die Bedürftigkeit der ukrainischen Geflüchteten überprüft?
Die Überprüfung der Leistungsberechtigung erfolge laut Landratsamt durch ein Antragsformular. Darin werde unter anderem das verfügbare Vermögen abgefragt.
Immer wieder sind derweil Gerüchte zu hören, dass Flüchtlinge aus der Ukraine versuchten, ihren tatsächlichen Vermögensbestand zu verschleiern. Derartige Vorwürfe könnten die Behörden nach ihren bisherigen Erfahrungen nicht bestätigen, so Herrmann.
Welche Unterschiede ergeben sich im Vergleich zum Flüchtlingsstrom aus Syrien vor einigen Jahren?
„Der Ablauf der Unterbringung lässt sich nicht mit der damaligen Situation vergleichen“, hält Tobias Herrmann fest. Damals sah der Ablauf vor, dass syrische Flüchtlinge zuerst in eine Landeserstaufnahmestelle untergebracht wurden.
Anschließend wurden sie in die Landkreise verteilt, wo sie eine gewisse Zeit in einer Gemeinschaftsunterkunft lebten, bevor sie in private Wohnungen ziehen durften.
Die ukrainischen Flüchtlinge können direkt nach der Einreise in eine private Wohnung ziehen. Die Bereitschaft, ukrainische Flüchtlinge aufzunehmen, sei gerade zu Beginn des Krieges enorm gewesen. Bis heute könne sich der Kreis über zahlreiche Angebote von Privatleuten freuen: „Nur wenige Personen leben derzeit in Einrichtungen des Landkreises. Für diese Hilfsbereitschaft sind wir sehr dankbar.“