Nicht nur obszöne Anrufe sind es, die bei der Polizei unter der Rubrik Telefonterror geführt werden. Schockierend für Betroffene ist es, wenn sie mit einer fingierten Todesnachricht konfrontiert werden – so wie Mitte November vor 25 Jahren. Ein anonymer Anrufer gab sich gegenüber Eltern als Polizist aus und sagte, ihr Sohn sei bei einem Autounfall ums Leben gekommen.
Ein Verkehrsunfall in Stühlingen
Als bei der Familie in einer Gemeinde des östlichen Landkreises Waldshut gegen 22 Uhr das Telefon klingelte, hob die Mutter den Hörer ab. Der Anrufer stellte sich als Polizeibeamter vor und eröffnete der geschockten Frau, ihr Sohn sei bei einem Verkehrsunfall bei Stühlingen getötet worden. Um Zweifel zu zerstreuen, schilderte er den angeblichen Unfallablauf und behauptete, im Besitz der Ausweispapiere des Sohnes zu sein. Vater und Mutter fuhren sofort an die vermeintliche Unfallstelle, fanden die beschriebene Stelle jedoch nicht. Eine Nachfrage bei der Waldshuter Polizei brachte dann die erleichternde Gewissheit, dass es den Unfall gar nicht gegeben hatte.
Die echte Polizei kann beruhigen
Der Schock-Anruf war kein Einzelfall, wie der Sprecher der Polizei erläuterte. „Wir haben immer wieder solche Anzeigen“, sagte er. Im aktuellen Fall gab es auf den Anrufer nur den Hinweis, dass es ein etwa 30-jähriger Mann aus der hiesigen Gegend gewesen sein könnte. Mögliche Betroffene von solchen Anrufen durch angebliche Polizeibeamte wies der Polizeisprecher darauf hin, dass die Polizei im Kreis Waldshut Todesnachrichten nie telefonisch, sondern ausschließlich persönlich überbringe.
Diesmal ein tödlicher Arbeitsunfall
Nur wenige Tage später wurden Angehörige erneut von einem unbekannten Anrufer mit einer falschen Todesnachricht schockiert. Dieses Mal erklärte ein angeblicher Polizeibeamter einer Frau aus Tiengen, dass ihr Sohn bei einem Arbeitsunfall ums Leben gekommen sei. Nach Rückfragen bei der Polizei und der Arbeitsstelle konnte die Mutter beruhigt werden. Die Polizei vermutete hinter diesem Anrufer den gleichen etwa 30-jährigen Übeltäter wie beim oben geschilderten Fall.