Lauchringen Das Neubaugebiet Landvogtweg 3 in Lauchringen nimmt Formen an: Die Bagger rollen bereits auf der 3,5 Hektar großen Gesamtentwicklungsfläche, bis Juni 2026 sollen die Erschließungsarbeiten abgeschlossen sein. Dann stehen 22.379 Quadratmeter Bauland zum Verkauf, die in 50¦Baugrundstücke aufgeteilt werden: 14 Baugrundstücke für Einfamilienhäuser, 16¦Baugrundstücke für Einfamilienhäuser in vier Wohngruppen, sechs Grundstücke für Einfamilienhäuser mit besonderer Bauform an der Bahnlinie, sechs Grundstücke für Doppelhäuser und vier Baugrundstücke für Gartenhofhäuser. Vier Baugrundstücke werden für Tiny-Häuser ausgewiesen.
„Ziel der Planung war es, für ein Baugebiet mit Einfamilienhäusern eine verdichtete und trotzdem attraktive Bauweise auf kleineren Grundstücksflächen umzusetzen“, erklärt Bürgermeister Thomas Schäuble. „Das gesamte Baugebiet zeichnet sich durch verschiedene Haustypologien ab. So gibt es neben dem klassische Doppelhaus auch Wohnanger und Gartenhofhäuser, welche das Grundstück quasi umarmen und seinen Bewohnern Geborgenheit und Schutz vor äußeren Einflüssen vermitteln. Diese vielfältigen Wohnformen sollen den unterschiedlichen Bedürfnissen der Bewerber Rechnung tragen.“
Die Vermessungsarbeiten werden noch Ende dieses Monats abgeschlossen, anschließend können die Bauflächen vermarktet werden. Von den 50 Baugrundstücken gehen fünf Baugrundstücke vorrangig im Rahmen von Rückkaufsverpflichtungen aus den Baugebieten „Riedpark, Greutwiesen, und Unterstöcken“ an Rohbauflächenbereitsteller dieser Baugebiete. Zwei weitere Grundstücke sollen als kommunale Reserve reserviert werden. Somit verbleiben 43 Baugrundstücke, die im freien Verkauf angeboten werden.
Die Gemeinde Lauchringen verkauft die Baugrundstücke zum vollen Wert. Um die Vergabe transparent zu gestalten, möchte sich die Gemeinde, wie schon bei der Vergabe der Baugrundstücke im Baugebiet Greutwiesen, nach den „Leitlinien für Gemeinden bei der vergünstigten Überlassung von Baugrundstücken im Rahmen des Einheimischenmodells“ sowie nach der „Handreichung zur Bauplatzvergabe“ des Gemeindetags Baden-Württemberg orientieren.
Bereits im März hat der Gemeinderat die Vermarktungsgrundlagen für den Verkauf der Baugrundstücke sowie die Vergaberichtlinien festgelegt. Aufgrund der besonderen Bauform und dem Wunsch nach einer einheitlichen Bebauung der Grundstücke entlang der Bahnlinie und der Gartenhofhäuser hat das Ratsgremium einstimmig beschlossen, die Bebauung dieser zehn Grundstücke mit einem Bauträger umzusetzen. Für die Vergabe der Einzelwohnhausgrundstücke, die Doppelwohnhausgrundstücke sowie die Tiny-Haus-Grundstücke wird jeweils ein gesondertes Vergabeverfahren durchgeführt. Außerdem hat der Gemeinderat die Bauplatzvergaberichtlinien in einigen Punkten geändert. So wird beispielsweise die Aufnahme des Kriteriums „Nichteheliche Lebensgemeinschaft unverheirateter Paare mit gemeinsamem Hausstand innerhalb der vergangenen drei Jahre“ vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit zehn Punkten festgesetzt. Die Anrechnung von ärztlich bescheinigten Schwangerschaften, unabhängig der Schwangerschaftswoche, sowie für Kinder im Alter unter sechs Jahre, mit 15 Punkten je Kind. Die Berücksichtigung von Eltern mit Behinderung oder Pflegegrad im gemeinsamen Haushalt, sowie ehrenamtliches Engagement in der Gemeinde bleibt erhalten, außerdem gibt es keinen Ausschluss von geringfügigen Beschäftigungen bei der Punktevergabe für Erwerbstätige in der Gemeinde Lauchringen. Es ist geplant, die Vergabeverfahren bis 30. Juni dieses Jahres abzuschließen. Die Bewerbungsfrist wird auf vier Wochen ab der Bekanntgabe der Vergaberichtlinien im Gemeindeblatt festgesetzt. Den Verkaufspreis wird der Gemeinderat noch festlegen.