Lauchringen Die Gemeinde Lauchringen geht bei der Erschließung des Neubaugebiets Landvogtweg 3 einen visionären Weg und weist erstmals Baugrundstücke für Tiny-Häuser aus. Bei den Grundstücken handelt es sich um Flächen für vier einzelne Tiny-Häuser mit Größen von 226 bis 248 Quadratmetern.

„Diese ersten vier Grundstücke werden zeigen, wie groß die Nachfrage ist. Da Lauchringen eine sehr kleine Gemarkungsfläche hat, aber viele zu uns ziehen möchten, ist der sparsame Umgang mit unserem Baugrund wichtig“, berichtet Bürgermeister Thomas Schäuble.

Bereits im März hatte sich der Gemeinderat mit den Bauplatzvergaberichtlinien für das Baugebiet Landvogtweg 3 befasst und entschieden, dass die Tiny-Haus-Bauplätze nicht verkauft, sondern auf 10 bis 20 Jahre vermietet werden. Zunächst auf zehn Jahre, mit einer Verlängerungsoption auf weitere fünf Jahre. Danach läuft das Nutzungsverhältnis auf unbefristete Zeit. Das Nutzungsentgelt wird sich im Rahmen von 1 Euro bis 1.30 Euro bewegen. Auf den vier Grundstücken dürfen lediglich Tiny-Häuser in der Bauform Mini-Haus beziehungsweise Modulhaus errichtet werden, die auf einem Leichtfundament aufgesetzt sind. Es werden keine Tiny-Häuser auf Rädern, gebrauchte oder selbst gebaute Häuser zugelassen.

Die zur Erstellung des Mini-Wohnhauses erforderlichen Grundstücksaufbereitungsarbeiten sowie die Herstellung der Hausanschlüsse obliegt dem zukünftigen Nutzer. „Die Tiny-Haus-Grundstücke werden nur an Bewerber vergeben, die das Tiny-Haus selbst bewohnen“, betonte Bürgermeister Thomas Schäuble in der öffentlichen Gemeinderatssitzung, in deren Rahmen die Vergaberichtlinien vorgestellt wurden. Eine Vermietung oder Bereitstellung als Ferienwohnung ist damit ausgeschlossen.

Für die Bauplatzvergabe hatte die Verwaltung die Vergaberichtlinien nach analogen Vorgaben der Bauplatzrichtlinien für die Einzel- und Doppelhäuser im neuen Bauabschnitt des Landvogtweges erstellt. So hatte es der Gemeinderat gewünscht, um die Vergabe transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Die Verwaltung hat die Richtlinien entsprechend für die Tiny-Häuser angepasst, wie Hauptamtsleiter Robert Bank bei der Vorstellung erläuterte „Wir schaffen hier keinen Wohnraum für die Großfamilie, deshalb haben wir Familien bei den Vergaberichtlinien nicht speziell berücksichtigt.“ Die Ortsbezugskriterien für die Punktevergabe blieben unverändert.

Unter anderem enthielt der Entwurf der Vergaberichtlinien den Passus, dass Bewerber, welche bereits in einem früheren Auswahlverfahren ein Baugrundstück von der Gemeinde erhalten haben, von der Vergabe ausgeschlossen werden. Gemeinderat Oliver Roters (FW) beantragte diesen Passus zu streichen: „ Wenn Bewerber vor vielen Jahren einmal ein Grundstück erhalten und ein Haus erbaut haben, welches ihnen heute zu groß ist, sollten wir die Möglichkeiten bieten, sich mit einem Tiny-Haus verkleinern zu können.“ Diesem Vorschlag stimmte der Gemeinderat geschlossen zu. Auf die Frage von Tanja Steinegger (FW), bezüglich des Altersdurchschnitts von Tiny-Haus-Interessenten, konnte Bürgermeister Thomas Schäuble berichten, dass es sowohl bei jüngeren, aber auch älteren Menschen Gedanken gibt, in einem Tiny-Haus auf kleinerem Wohnraum zu leben.

Lauchringen gehört damit zu den ersten Gemeinden im Landkreis Waldshut, die Bauplätze für Tiny-Häuser ausweisen. „Der Bebauungsplan Landvogtweg stand von Anfang an unter der Prämisse, möglichst viele Wohneinheiten auf dem vorhandenen und begrenzten Baugrund zu realisieren und so war von Beginn an klar, dass wir auch Baugrundstücke für Tiny-Häuser ausweisen wollen“, erklärt Bürgermeister Schäuble. Überzeugungsarbeit brauchte es seitens der Verwaltung nicht, der Lauchringer Gemeinderat, für innovative Gedanken generell aufgeschlossen und in die Vorschläge der Verwaltung vertrauend, gab gerne grünes Licht für das Projekt. Auch die Entscheidung, die Bauplätze für die Mini-Häuer zu vermieten, wurde gut angenommen. „Im Prinzip ist ein Tiny House mobil. Unabhängig davon, ob es auf einem fahrbaren Untergestellt oder als Wohnhaus errichtet wird. In der Folge kann ein Tiny House jederzeit abgebaut und an einem anderen Ort aufgestellt werden. Somit muss auch der Grundstücksvertrag für das Minihaus flexibel sein. Dazu ist ein Pachtvertrag die beste Möglichkeit“, erläuterte Bürgermeister Schäuble, der die Idee der Tiny-Häuser sehr unterstützt und hofft, dass alle vier Grundstücke Interessenten finden. „Da unsere jüngste Tochter mit ihrem Mann sich selbst für ein Tiny House interessierten, habe ich mich intensiv mit der Bauart auseinandergesetzt.“