Dem Ablegen von Hundekottüten will Manfred Ebner, Ortsvorsteher von Rotzel, mit der Installation einer Video-Überwachung an neuralgischen Punkten zu Leibe rücken, erklärte er bei der jüngsten Ortschaftsratsitzung. Offenbar könne man nur mit solchen Maßnahmen den „Schwarzen Schafen“ unter den Hundehaltern beikommen, die ihre Hunde entweder in landwirtschaftlich genutztem Gelände ihr Geschäft machen lassen oder die Hinterlassenschaften zwar einsammeln, aber die vollen Beutel dann in der Landschaft ablegen. Entsprechende wiederholte Hinweise im Amtsblatt und in der lokalen Presse stießen bisher auf taube Ohren.
Während Manfred Ebner auf Videoüberwachung setzt, sind die Leiter der Ordnungsämter von Murg und Laufenburg, Manuel Polder und Michael Henninger, davon überzeugt, dass Verunreinigungen mit Hundekot mit dem Aufstellen von Robidogs und mahnenden Worten beizukommen ist. Selbst wenn Hundehalter bekannt wären, die die Hinterlassenschaft ihrer Lieblinge nicht ordnungsgemäß entsorgen, wolle man es zunächst mit Ermahnungen belassen, statt Geldbußen zu verhängen, erklärten sie übereinstimmend.
Elisabeth Fischer aus Luttingen, die mit ihrem Hund Kaspar am Luttinger Friedhof, vorschriftsmäßig mit leerer Tüte unterwegs war, sammelt die Hinterlassenschaft ihres 13-jährigen Vierbeiners vorschriftsmäßig ein und entsorgt sie in den dafür aufgestellten Sammelbehältern oder zu Hause im Mülleimer. Sie zeigt ein gewisses Verständnis dafür, wenn manchmal volle Beutel in der Landschaft abgelegt werden, da auf manchen Laufstrecken, zum Beispiel am Rhein entlang, kaum Abfallbehälter stehen.
Wie Manuel Polder vom Ordnungsamt Murg auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte, ist es sehr schwer, Hundehalter, die die Hinterlassenschaft ihrer Vierbeiner nicht ordnungsgemäß entsorgen, in flagranti zu erwischen. Später ist es beinahe unmöglich, die entsprechenden Beweise zu erbringen, um die offensichtliche Ordnungswidrigkeit bestrafen zu können. Neben den klassischen Spazierwegen am Rhein in der Gemeinde Murg liegen Beschwerden aus Oberhof in der Thimosstraße, der Steinenstraße und am Pflanzgartenweg vor. Wobei der Ortsvorsteher von Oberhof, Roland Baumgartner, auch die Pferdehalter in die Pflicht nimmt, die genauso verpflichtet sind, die Hinterlassenschaft ihres Pferdes wegzuräumen. Der Aufruf von Sonja Eckert, beim Ausreiten Schaufel und Besen mitzuführen in einer sogenannten „Apfeltasche“ sei der richtige Ansatz. In Hänner sind es die Bereiche Philosophenweg, und Weiherhaldenstraße, von deren Anwohnern vermehrt Beschwerden wegen abgelegter Hundekotbeutel beim Ordnungsamt eingehen.
Das System der Robidogs ist überall in den Gemeindegebieten von Murg und Laufenburg aufgestellt und wird von den Technischen Betrieben/Bauhöfen regelmäßig geleert. Es wird durch die Hundesteuer finanziert, deshalb werden die Hundehalter dazu angehalten, davon Gebrauch zu machen. Die vollen Kotbeutel können auch über die normalen Abfallbehälter und in der eigenen Mülltonne entsorgt werden. Die wilde Entsorgung der Kotbeutel oder das Gassi Gehen ihrer Vierbeiner in freiem Gelände und die spätere Beseitigung durch öffentliche Organe ist mit der Hundesteuer nicht abgedeckt.
Der neue Leiter des Laufenburger Ordnungsamts, Michael Henninger, ist ebenfalls davon überzeugt, dass es unter den Hundehaltern Personen gibt, die es bei diesem Thema an der notwendigen Sorgfalt fehlen lassen. Besonders im Bereich der Todtmooser Straße in Binzgen wurden illegale Müllablagerungen sowie weggeworfene Hundekotbeutel in der Natur festgestellt. Henninger wird sich dafür stark machen, dass Hundehalter, falls man sie auf frischer Tat ertappt, abmahnt und im Wiederholungsfall mit einem Bußgeld bestraft.
Die Leiter der Ordnungsämter von Murg und Laufenburg wünschen sich ein gutes Verhältnis mit den Hundehaltern, die schließlich auch Bürger der Gemeinden sind und tun sich daher schwer mit dem Verhängen von Bußgeldern. Gerne nehmen sie aber Anregungen entgegen, wie man dem Problem auf andere Weise beikommen kann.
Da die meisten Hundebesitzer den Hundekot ordnungsgemäß entsorgen, muss man diese auch einmal für ihre Sorgfalt loben. Sie könnten allerdings, da sie den meisten Kontakt zu anderen Hundebesitzern haben, auch dafür sorgen, dass die wenigen „Schwarzen Schafe“ unter den Hundehaltern ihr Verhalten ändern.
Gesetzliche Vorschriften
Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird. Hunde dürfen ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Die von ihrem Hund hinterlassenen Hundehaufen sind mit entsprechendem Handwerkszeug, welches jeder Hundebesitzer bei sich haben sollte (zum Beispiel Robidog-Tüten), aufzunehmen und in einer der zahlreichen Hundetoiletten zu entsorgen oder mit nach Hause zu nehmen.