Für große Photovoltaik-Anlagen sollen auf der Gemarkung der Stadt Laufenburg drei Vorranggebiete mit insgesamt knapp neun Hektar Gesamtfläche ausgewiesen werden. Der Gemeinderat Laufenburg befürwortete in seine jüngsten Sitzung einstimmig den entsprechenden Entwurf des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee.

Die Flächen liegen an der A98, auf der Erddeponie und beim Süßhof

Die PV-Vorranggebiete befinden sich auf privaten Flächen: Es handelt sich um die Erddeponie Hochsal/Luttingen (2,0 Hektar), um ein Areal zwischen A98/B34 und Bahnlinie bei Luttingen (1,5 Hektar) sowie um eine zum noch Stadtteil Rotzel gehörende Fläche südlich der L155 beim bereits zur Nachbargemeinde Rickenbach gehörenden Süßhof (5,5 Hektar). In letzterem Bereich befindet sich auch das einzige Vorranggebiet für Windkraftanlagen, das auf Laufenburger Gemarkung ausgewiesen werden soll.

Hier befinden sich Vorrangebiete für PV-Freiflächen.
Hier befinden sich Vorrangebiete für PV-Freiflächen. | Bild: Schönlein, Ute

Bürgermeister Ulrich Krieger informierte die Stadträte darüber, dass die Reservierung der Fläche nicht automatisch bedeutet, dass darauf auch eine Solaranlage installiert wird. Der Eigentümer des Landes entscheide darüber, ob auf seinem ausgewiesenen Gelände eine Solaranlage erstellt wird oder nicht. Die Grundstückseigentümer werden jedoch nicht automatisch darüber benachrichtigt, dass Flächen in ihrem Besitz als Vorranggebiete für die Erstellung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen vorgesehen sind, berichtete Krieger auf Nachfrage von FW-Stadträtin Gabriele Schäuble. Nur über öffentliche Bekanntmachungen würden die Eigentümer informiert.

Naturenergie will bei Luttingen Solarstrom für 770 Haushalte produzieren

Für das Vorhaben bei Luttingen liegt bereits ein Baugesuch vor. Die Anlage soll im Außenbereich zwischen der A98/B34 und der Eisenbahnlinie auf einer bisher als Wiese für Grünfutter dienenden Fläche entstehen und Energie für etwa 770 typische Haushalte liefern. Bauherrin ist die Naturenergie Hochrhein.

Der Gemeinderat befürwortete einstimmig den Entwurf des Regionalverbands zur Teilfortschreibung des Regionalplan. Dort geht es jedoch noch nicht um konkrete Projekte. Vielmehr sollen Flächen im Außenbereich für die Solarenergie-Nutzung reserviert werden. Eine landwirtschaftliche Nutzung kann in bestimmten Fällen weiter erfolgen.

Auf den den Vorrangflächen kann ohne Bebauungsplan gebaut werden

Durch die Festlegung der Flächen wird es möglich, im Außenbereich ohne die Erstellung eines Bebauungsplans eine PV-Freiflächenanlage zu errichten. Die Flächen werden in Zusammenarbeit mit dem Regionalverband Hochrhein-Bodensee und der jeweiligen Kommune festgelegt. Die Vorranggebiete sind in einer Raumnutzungskarte dargestellt. Spätestens Ende September nächsten Jahres sollen die Änderungen der Regionalpläne in Baden-Württemberg als Satzung festgestellt werden.

Hintergrund der Änderung der Regionalpläne und die Ausweisung der Vorrangflächen für Photovoltaik sowie für Windenergie ist die Umsetzung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg. Mit ihm hat sich die Landesregierung unter anderem Ziele für die Reservierung von Flächen für den Ausbau erneuerbarer Energien gesetzt. Mindestens 1,8 Prozent der Gesamtfläche Badens-Württembergs sollen Vorranggebiet für Windkraftanlagen und 0,2 Prozent für Solarenergie werden.