Das Bezirksgericht im Schweizer Laufenburg wird in einem für den 7. Juni anberaumten Strafverfahren die Umstände eines tragischen Unfalls im September 2020 in Laufenburg/CH klären müssen.
Was war geschehen?
Ein neunjähriger Primarschüler befand sich damals nach dem Mittagessen in der Tagesstruktur der Schule, stürzte dort aus dem ersten Stock des Gebäudes rund sechs Meter in die Tiefe und verletzte sich dabei lebensgefährlich. Er soll einen Schädelbruch, Hirnblutungen, Knochenbrüche und innere Verletzungen erlitten haben. Das machte die Schweizer Zeitung „20 Minuten“ im November 2020 publik.
Der Junge wurde nach dem Vorfall in ein künstliches Koma versetzt
Der Schüler musste nach dem Unfall in ein künstliches Koma versetzt und auch am Kopf operiert werden. „Mein Sohn leidet noch heute an den Folgen“, sagt seine Mutter auf Nachfrage der Aargauer Zeitung. Und schiebt nach: „Er war zuvor ein sehr guter Schüler und aktiver Sportler. Aber das ist vorbei. Unser Leben ist zerstört seitdem. Und mein Vertrauen zur Schule zerbrochen.“
Nach dem Vorfall hatte die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg gegen die beschuldigte Person, eine Mitarbeitende des Mittagstisches, Strafbefehl wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung und Verletzung der Fürsorgepflicht erlassen.
Weil diese dagegen Einsprache erhob, wird die Staatsanwaltschaft die Sache dem Bezirksgericht Laufenburg zur Anklage übergeben.
Gericht legt Verhandlungstermin fest
Auf Nachfrage bestätigt Adrian Schuler von der Medienstelle der Staatsanwaltschaft Kanton Aargau den Termin der Verhandlung, den 7. Juni. Zu welcher Uhrzeit und wo, werde das Bezirksgericht noch kommunizieren.
Möglicherweise finde das Verfahren aufgrund des zu erwartenden großen Publikums- und Medieninteresses außerhalb des recht beengten Laufenburger Gerichtsgebäudes statt. Schuler sagt: „Mit der Einsprache gegen den Strafbefehl ist der Fall weiterhin pendent und es gilt die Unschuldsvermutung.“
Weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt, lässt Schuler die Fragen offen, wann der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg ergangen ist und was darin als Strafe ursprünglich formuliert worden war.
Die Bestimmungen geben vor: Wenn eine beschuldigte Person mit dem Strafbefehl nicht einverstanden ist, muss sie innerhalb von zehn Tagen ab Erhalt schriftlich Einsprache bei der Staatsanwaltschaft erheben. Der Strafantrag werde im Rahmen der Verhandlung dann neu gestellt, erklärt Schuler.
Der Schulträger äußert sich gegenwärtig nicht zum Fall
Der Schulträger, die Stadt Laufenburg/CH, will sich auf Nachfrage aktuell nicht zu dem Fall äußern. „Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt und auch aus Rücksicht zu den betroffenen Personen möchten wir kein Statement abgeben“, sagt Stadtschreiber Marco Waser.