Rheinfelden E-Scooter prägen das Bild in der Rheinfelder Innenstadt immer mehr. Polizei und Ordnungsamt sehen diese Entwicklung kritisch – und das aus mehreren Gründen.

Ein Beispiel für eine unschöne Entwicklung sei die Innenstadt, insbesondere die Karl-Fürstenberg-Straße und die Fußgängerzone. Doch auch im Bereich um die Schulen komme es zu bedenklichen Szenen, sagt Dominic Rago, der Leiter des Rheinfelder Ordnungsamts, im Gespräch. Mitarbeiter seiner Behörde seien deshalb immer wieder zu den Stoßzeiten im Bereich der Fußgängerzone und an anderen neuralgischen Punkten wie Schulen im Einsatz. Da sehe man einiges Abenteuerliches: Jugendliche, die auf E-Scootern durch die Gegend fahren und dabei mit dem Handy telefonieren, Selfies oder Videos aufnehmen, oder auch junge Leute, die zu zweit oder gar zu dritt auf den Rollern stehen, auch wenn dies eigentlich verboten ist.

„Die Jugendlichen können oft gar nicht abschätzen, dass sie Passanten in der Fußgängerzone oder auch sich selbst mit ihrem Fahrstil in Gefahr bringen“, sagt Spencer Diringer, der Leiter des Polizeireviers Rheinfelden. Dafür fehle ihnen zum einen die Erfahrung im Straßenverkehr, zum anderen aber auch eine Art Schulung. Um ein Mofa zu fahren, das mit 25 km/h nur unwesentlich schneller fährt als ein E-Scooter mit 20, müsse man Unterricht nehmen und eine Prüfung ablegen. Darüber hinaus gilt für die Mofas eine Helmpflicht. Doch Jugendliche könnten ab 14 Jahren ohne Prüfung einfach so E-Scooter fahren. Bis dahin hätten sie maximal die Fahrradprüfung in der vierten Klasse gemacht. „Das reicht nicht, um als Jugendlicher mit einem E-Scooter im Verkehr mitzufahren“, sagt Diringer. Man denke nur an das Wissen um tote Winkel bei Lastwagen und Bussen.

Auch wüssten die Jugendlichen und ihre Eltern zu wenig, was bei Unfällen alles passieren kann, sagt Diringer. E-Scooter seien im Straßenverkehr noch schlechter geschützt als Motorradfahrer, die immerhin den schweren Metallrahmen ihrer Maschine, den Helm und im besten Fall noch Schutzkleidung haben. Meist trügen sie noch nicht einmal einen Fahrradhelm. Bei Unfällen könnte es also zu Verletzungen am ganzen Körper kommen, insbesondere aber am Kopf. Zudem hätten die E-Scooter nur kleine Reifen. Hindernisse wie Steine und Schlaglöcher, über die beispielsweise schon ein Fahrrad einfach darüber rollen würde, könnten bei den kleinen Flitzern zu Überschlägen führen. Manche besonders kleine Reifen könnten auch in einem Gully-Gitter stecken bleiben, warnt Diringer.

Prinzipiell seien E-Scooter durchaus sinnvoll, aber es fehle an Wissen, betonen Diringer und Rago. Das betreffe nicht nur die Sicherheit im Straßenverkehr, sondern auch die Regeln für die Fahrzeuge. Das Problem: „Der Gesetzgeber hat auf zu viel Eigenverantwortung gesetzt“, sagt Rago. Daher seien die Eltern in der Pflicht, sich und ihre Kinder zu informieren, wenn sie ihrem Nachwuchs E-Scooter kaufen. Derzeit müssten Verkäufer ihre Kunden noch nicht einmal einweisen. Ein Beispiel: E-Scooter sind versicherungspflichtig und gelten als Kraftfahrzeuge. Dementsprechend gelten für die Fahrer dieselben Grenzen bei Alkohol und Cannabis wie beim Steuern eines Autos. Und: Wer seinen Führerschein abgeben muss, darf dann auch nicht E-Scooter fahren. Seine Mitarbeiter hätten schon einige E-Scooter-Fahrer rausgewunken, die von diesen Regeln noch nichts gehört hätten, berichtet Rago.

Dass der unbekümmerte Gebrauch der E-Scooter ansteigt, zeigen die Zahlen des Ordnungsamts: Sechs E-Scooter-Fahrer wurden im ersten Quartal dieses Jahres unter Drogeneinfluss am Lenker erwischt, drei weitere hatten zu viel Alkohol getrunken – mehr als im gesamten Vorjahr zusammen.

Dass die E-Scooter so beliebt sind, erklärt Rago damit, dass sie wesentlich günstiger sind als ein E-Bike oder Pedelec – und vor allem sehr bequem. „Die Akku-Leistung nimmt immer weiter zu und damit auch die Reichweite. Sie lassen sich auch einfach zusammenklappen und mitnehmen“, sagt Rago. Ein weiteres Problem: Per App lassen sich die Scooter relativ einfach tunen, also friesieren. Doch damit erlöschen der Versicherungsschutz und die Betriebserlaubnis, was rechtliche Probleme nach sich zieht. Was aber noch wichtiger sei: Das gehe zu Lasten der Sicherheit, und gegebenenfalls zu Lasten der Gesundheit der Fahrer oder gar Unbeteiligter, betonen Diringer und Rago.

Dürfen die E-Scooter eigentlich in der Rheinfelder Fußgängerzone fahren? Aktuell ja, sagt Dominic Rago. Mit einer neuen Beschilderung ließe sich das aber auch ausschließen. Aber ob das wirklich gewollt ist, soll dann verhandelt werden, wenn das Thema Poller in der Innenstadt wieder auf der Tagesordnung stehe.