Einstimmig und ohne größerer Diskussion stimmte der Gemeinderat Rickenbach am Dienstag, 12. November, einer Vorlage der Ratsverwaltung zur Neuberechnung der Grund- und Gewerbesteuer in der Hotzenwaldgemeinde ab dem 1. Januar 2025 zu. Durch den Beschluss erhöht sich der Hebesatz für die Grundsteuer A im Bereich der Land- und Forstwirtschaft von 320 auf 475 Prozent. Beim Grundvermögen gilt weiterhin ein Satz von 320 Prozent. Im Bereich der Gewerbesteuer steigt der Hebesatz von 350 auf 370 Prozent. Die neue Hebesatzsatzung tritt an die Stelle der seit 2012 gültigen Realsteuerhebesätze.
Eigentümer unbebauter Grundstücke sind die Verlierer
„Eigner unbebauter Grundstücke werden bei der neuen Satzung für die Grundsteuer die Verlierer sein. Es ist die Intention des Gesetzgebers, mit unbebauten Grundstücken verbundene Baulücken zu schließen. Eigentümer von Mietgrundstücken müssen etwas mehr, Eigentümer von Gewerbeflächen hingegen eher weniger zahlen“, so Kämmerin Hildegard Bayer bei der Erläuterung der Vorlage im Gemeinderat. Eine Tendenz, die sich nach ihren Ausführungen auch bei der Höhe der künftigen Gewerbesteuer bemerkbar mache: „Gewinner sind Eigentümer von Gewerbe- und Geschäftsgrundstücken, denn hier wird die Gewerbesteuer nach unten gehen“, führte sie aus.

Neue Hebesätze auf teilweise unsicherer Grundlage
Allerdings, so Bayer weiter, beruhe die vorgelegte Satzung auf nicht unerheblichen „Unwägbarkeiten“. So seien von Seiten des Finanzamtes für die Berechnung des Hebesatzes bei der Land- und Forstwirtschaft erst 62 Prozent der Messbescheide im Rathaus eingetroffen, im Bereich der Grundsteuer für Grundvermögen stünden noch rund zehn Prozent der Bescheide aus. Darüber hinaus habe die Ratsverwaltung oft fehlerhafte Steuererklärungen zu beklagen und erwarte nachträgliche Änderungen von Messbescheiden durch das Finanzamt. Auch stünden eine Reihe von Einzelwertgutachten noch aus. Zudem sei die Wirkung bereits eingelegter Widersprüche gegen künftige Grundsteuerbescheide noch unbekannt.
Hebesatz für Grundvermögen bleibt unverändert
Laut Bayer betrug das Grundsteueraufkommen bei Grundvermögen in Rickenbach 2024 rund 450.000 Euro. Um diesen Betrag aufkommensneutral zu erreichen, sei für das Jahr 2025 der gültige Hebesatz von 320 Prozent ausreichend. Dennoch werde „sich die Höhe der Grundsteuer hier für den Einzelnen ändern. Manche werden mehr, andere eher weniger bezahlen müssen.“ Der Grund sei, dass für die Berechnung der Grundsteuer künftig ausschließlich der Bodenwert von Bedeutung sei – die Bebauung spielt hingegen keine Rolle mehr.
Anstieg der Hebesätze bei der Land- und Forstwirtschaft
Um das bisherige Grundsteueraufkommen bei der Land- und Forstwirtschaft in der Höhe von etwa 36.000 Euro im kommenden Jahr zu erreichen, hält Bayer einen Hebesatz von 475 Prozent für notwendig. Wohngebäude würden auf diesen Flächen nicht mehr berücksichtigt, sondern im Rahmen der Grundsteuer für Grundvermögen neu taxiert.
Höhere Kosten zwingen bei der Gewerbesteuer zum Handeln
Hintergrund der Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer von 350 Prozent auf 370 Prozent bildet nach Auskunft von Bürgermeister Dietmar Zäpernick die steigende finanzielle Belastung der Kommune:

„Die Erhöhung der Kreisumlage um 2,7 Prozent wird Rickenbach extrem treffen. Wir müssen sehen, wie wir durchkommen. Wir bekommen als Gemeinde immer mehr Aufgaben zugewiesen. Darunter sind auch Aufgaben, die mit Kommunalem nichts zu tun haben.“ Laut Beschlussvorlage bedeute die vom Landkreis Waldshut angekündigte Erhöhung der Kreisumlage für Rickenbach Mehrausgaben in der Höhe von 370.000 Euro: „Zur teilweisen Deckung der erwarteten Mehrausgaben, wird daher eine Erhöhung des Gewerbesteuersatzes auf 370 Prozent vorgeschlagen.“ Die hiermit verbundenen Mehreinnahmen belaufen sich laut Ratsverwaltung auf etwa 94.000 Euro.
Gemeinderat Peter Kermis (WiR) schloss sich der Begründung der Ratsverwaltung für die Neufassung der Satzung an: „Es wird alles teurer, für den Einzelnen und die Gemeinden. Wir müssen als Gemeinde sehen, wie wir die Finanzen sichern können.“ Eine Argumentation, die auch Mathias Vogt (FW) unterstützte: „Wir kommen um die Erhöhung der Hebesatzsatzung nicht herum.“ Versandt werden die neuen Grund- und Gewerbesteuerbescheide voraussichtlich Anfang Januar 2025.