Für die Befürworter in Rickenbach ist es ein Zukunftsprojekt zugunsten von Bürgerschaft und Gemeinde – für die Gegner eine Gefahr für die Natur und die Gesundheit der Menschen: das von der Hotzenpower Wind und Solar aus Egg initiierte und geplante Bürgerwindrad samt Freiflächen-PV-Anlage auf dem Vorranggebiet Hoheneck.
Zuletzt haben die Kritiker der „Bürgerinitiative Windkraft und Freiflächen-PV-Anlagen“ mit einer Informationsveranstaltung am 17. Mai und der Gemeinderat als Befürworter mit einer öffentlichen Stellungnahme ihre Positionen deutlich gemacht. Nun stellen Karl und Manuel Knecht, geschäftsführende Gesellschafter der Hotzenpower Wind und Solar das Vorhaben gegenüber dem SÜDKURIER vor.
Das Bürgerwindrad muss sich für alle Beteiligten lohnen
Nach einem ersten gescheiterten Anlauf für den Bau von vier Windrädern bei Bergalingen 2015 stellt Karl Knecht unmissverständlich klar: „Wir planen nur für Rickenbach und wollen dort mit unserem Projekt Wertschöpfung und Arbeitsplätze schaffen. Das Projekt muss wirtschaftlich sein und sich für alle lohnen.“

Eine Einschätzung, die Manuel Knecht ausdrücklich teilt: „Wir möchten, dass die Wertschöpfung bei der Errichtung eines Windrades vor Ort bleibt und sind davon überzeugt, dass für das Bürgerwindrad die lokale Akzeptanz steigt. Daher möchten wir auch auf möglichst breiter Basis darüber informieren.“ Den Grund für den Hoheneck als Standort für das Windrad umreißt er dabei mit wenigen Worten: „Weil es dort ein windhäufiges Gebiet gibt. Wir haben den Wind bereits vor zehn Jahren in Bergalingen gemessen und gehen daher davon aus, dass die Windstärke auf dem Hoheneck für ein Windrad ausreicht.“

Aktuell werden für eine Genehmigung notwendige Gutachten erstellt
Nach dem einstimmigen Beschluss des Rickenbacher Gemeinderates für den Bau des Bürgerwindrades und die Freiflächen-PV-Anlage auf dem Hoheneck im Dezember 2024 gehe es nun zunächst um das Grundsätzliche, also die für die Genehmigung der Anlage notwendigen Gutachten. Zu denken sei hier etwa neben dem Windgutachten an weitere Untersuchungen wie ein Naturgutachten, ein Boden- und ein Wassergutachten oder ein Schall- sowie ein Schattengutachten. Welche Zeit für diese Studien insgesamt zu veranschlagen sei, lässt sich nach Aussage von Manuel Knecht nicht exakt sagen. „Doch sind bereits verschiedene Gutachten in Auftrag gegeben und das Naturgutachten, etwa zum Thema Artenschutz, sollte spätestens in einem Jahr vorliegen.“
Der Pachtvertrag mit der Gemeinde ist unterzeichnet
Der Vertrag mit der Gemeinde Rickenbach zur Pacht der gemeindeeigenen Grundstücke auf dem Hoheneck sei mittlerweile erarbeitet und unterzeichnet worden. Über welche Summen hierbei gesprochen werde, könne gegenwärtig noch nicht mitgeteilt werden – doch solle der Vertrag eine Laufzeit von 20 Jahren mit einer Option für eine Verlängerung haben. Erst wenn nach den Vorarbeiten die Genehmigung der zuständigen Behörden für das Bürgerwindrad vorliege, „wird nach Gesprächen mit den verschiedenen Anbietern ein Windradhersteller mit dem Bau der Anlage beauftragt“, erklärt Manuel Knecht, der für die Erstellung der Gutachten nochmals auf die enge Zusammenarbeit mit den Behörden verweist.

Über die Einnahmen durch die Verpachtung des Grundstückes hinaus, „kann sich Rickenbach auch am Bürgerwindrad selbst beteiligen, um eine zusätzliche Einkommensquelle für die Kommune zu generieren“, führt Karl Knecht weiter aus und verweist damit auf die Besonderheit des Projektes auf dem Hoheneck: „Unser Ziel ist eine Bürgerenergie in Bürgerhand.“ In einer ersten Beteiligungsrunde würden die Bürger von Rickenbach und alle weiteren direkt Betroffenen zum Zuge kommen.
Auf ihrer Homepage werde die Gemeinde noch einmal über das Projekt informieren und es werde dann auch die Möglichkeit bestehen, sich als Interessent für eine Beteiligung unverbindlich anzumelden. „Gegenwärtig liegen uns bereits Anfragen von Bürgern mit dem Wunsch nach einer Beteiligung vor“, ergänzt Manuel Knecht.
Das Beteiligungsmodell für die Bürger steht bisher nicht fest
Welches Modell für eine Beteiligung gewählt werde, ist nach seiner Auskunft noch offen. Möglich sei hier eine Energiegenossenschaft oder eine Energiegesellschaft als GmbH & Co KG. „In zwei bis drei Jahren wird man wissen, ob sich das Projekt realisieren lässt, daher werden die unterschiedlichen Varianten für die Beteiligungsgesellschaft noch gezielt offen gehalten“, erläutert Manuel Knecht. Auch über den Einstiegsbetrag für eine finanzielle Beteiligung und die Höhe der Rendite für diese Einlage könnten daher noch keine konkreten Angaben gemacht werden.
Sicher sei jedoch, dass bei einer Energiegenossenschaft die Einstiegsschwelle deutlich niedriger sei. Offen kommuniziert Manuel Knecht hierbei gegenüber dem SÜDKURIER auch, „dass es grundsätzlich bei keiner Geldanlage ausgeschlossen ist, dass man seine Investition verliert, doch wird über die gesamte Laufzeit von 20 Jahren die Wirtschaftlichkeit des Projektes durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei geprüft“.
Es kann noch einige Jahre dauern, bis das Bürgerwindrad steht
Den Zeithorizont bis zur Errichtung des Bürgerwindrades schätzt Manuel Knecht auf drei bis fünf Jahre. Maßgeblich seien hier vor allem Unwägbarkeiten bei der Erstellung der Gutachten und etwaige Klagen von Windkraftgegnern. Bezüglich der mit einem Rückbau einer Windkraftanlage verbundenen Kosten verweist er weiter auf eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Bürgschaft, die von der Betreibergesellschaft zu hinterlegen sei. „Die Höhe dieser Bürgschaft richtet sich nach der aktuellen Marktsituation und wird von einer unabhängigen Instanz alle fünf Jahre geprüft und gegebenenfalls neu festgelegt.“