Rund ein Monat ist vergangen, seit das Amtsgericht Schopfheim das Verfahren gegen die 24-jährige Betreuerin der Gersbacher Wisent-Herde gegen Auflage einer Zahlung von 1000 Euro eingestellt hat. Der Frau wurde vorgeworfen, die Tiere in dem Gehege am Gersbacher Rinderlehrpfad vernachlässigt und unsachgemäß behandelt zu haben.

Tierschutzverein Rheinfelden meldet sich zu Wort

Nun hat sich der Tierschutzverein Rheinfelden zu der Sache zu Wort gemeldet und die Einstellung des Verfahrens deutlich kritisiert. „Ohne jemandem zu nahezutreten: Aber können Sie mir das gefällte Urteil bitte erklären?“ Für Hannelore Nuß, Vorsitzende des Tierschutzvereins Rheinfelden, lässt sich das Urteil nicht nachvollziehen. „In diesem Fall, der ja wirklich auch in den Medien Anteilnahme und Interesse erkennen ließ, wurde gegen eine Geldauflage von 1000 Euro die Tierquälerin schuldlos gesprochen.“ Dabei sei eindeutig zu erkennen gewesen, „dass das Veterinäramt hier eine ganz andere Auffassung hatte, die ich aufgrund meines Kenntnisstands voll und ganz nachvollziehen kann“, sagt Nuß.

Eine Mutterkuh und ein Jungbulle verenden

Das Veterinäramt war seinerzeit vom Ordnungsamt der Stadt Schopfheim eingeschaltet worden, nachdem sich Berichte über den erbärmlichen Zustand der Tiere in der kleinen Wisent-Herde gehäuft hatten. Die vor Gericht als Zeugin geladene Veterinärin des Landratsamts hatte die Halterin der Tiere nach eigener Aussage auch deutlich aufgefordert, die Tiere ordnungsgemäß zu versorgen – doch das Eingreifen kam zu spät, eine Mutterkuh und ein Jungbulle verendeten offenbar noch, nachdem das Veterinäramt Kenntnis von dem Fall bekommen hatte.

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Bubi und Kressi in bedenklichem Zustand

Das Amt registrierte noch zwei verbliebene Tiere – inzwischen bekannt als Bubi und Kressi, deren Zustand ebenfalls bedenklich gewesen sei. Der Tierschutzverein Rheinfelden geht nach dem Urteil weiter das Gericht kritisch an, nimmt das Veterinäramt in Schutz und fordert ein härteres Urteil: „Die Arbeit der Leute vom Veterinäramt wird nicht anerkannt, sondern eher erniedrigt und belächelt“, schreibt Hannelore Nuß. „Das kann es nicht sein. Hier liegt doch eindeutig ein grobes Fehlverhalten und eine gravierende Tierhaltequal vor bis zum Tod von Tieren.“

Die Staatsanwältin geht von Fahrlässigkeit aus

Die Staatsanwaltschaft hatte es nach der Beweisaufnahme als erwiesen betrachtet, dass die Angeklagte den Zustand der Tiere als ausgebildete Landwirtin rechtzeitig hätte erkennen müssen. Bei der Beurteilung des Falls ging die Staatsanwältin aber von Fahrlässigkeit aus und beantragte, das Verfahren gegen eine Geldauflage für die Angeklagte in Höhe von 1000 Euro einzustellen. Der Verteidiger hatte sich nach Rücksprache mit der Angeklagten bereiterklärt, dem Vorschlag der Staatsanwältin zuzustimmen. Bubi und Kressi haben mittlerweile ein neues Zuhause gefunden.

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