Schwörstadt Der Gemeinderat Schwörstadt hat in seiner öffentlichen Sitzung am Dienstag die Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Rheinfelden-Schwörstadt für die geplante Freiflächen-Photovoltaikanlage Hollwangen beschlossen. Katrin Zimmermann, Projektleiterin der Naturenergie Hochrhein AG, teilte noch einmal mit, dass die Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einer Fläche von rund 4,2 Hektar östlich beziehungsweise nordöstlich des Bühlerhofs entstehen soll. Das zweigeteilte Gebiet liegt rund 500 Meter nordwestlich von Schwörstadt und 500 Meter südwestlich von Niederdossenbach im Gewann Schlappboden. Nach Norden, Osten und Süden ist es von Waldflächen begrenzt. Die Naturenergie Hochrhein AG aus Rheinfelden plant den Betrieb des Solarparks auf einer bisherigen Weihnachtsbaumkultur des Bühlerhofs sowie einem angrenzenden östlich gelegenen Flurstück. Die Flächen werden von Naturenergie für den Solarpark gepachtet, der nach Fertigstellung eine Leistung von 3,5 Megawatt erbringen soll. Katrin Zimmermann wies darauf hin, dass nach der Änderung des Flächennutzungsplans im September auch noch der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan erfolgen soll.

Bis das gesamte Verfahren abgeschlossen ist, wird noch eine gewisse Zeit vergehen, auch im Hinblick auf die Schutzzeiten für den Mäusebussard. Mäusebussarde sind durch das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung geschützt, was sich auch auf den Bau des Solarparks auswirkt. Nach Auskunft von Zimmermann ist daher erst mit einem Baubeginn für den Solarpark im Herbst des kommenden Jahres zu rechnen. Diskutiert wurden in der Sitzung des Gemeinderats auch Fragen bezüglich einer Abnutzung von Zufahrtswegen während des Baus des Solarparks. Die Projektleiterin signalisierte, dass die Kosten für eine etwaige Beseitigung von Straßenschäden selbstverständlich zu Lasten der Naturenergie Hochrhein AG gehen würden.

Mit den Feststellungsbeschlüssen im Gemeinderat und dem noch zu fassenden Beschluss im gemeinsamen Ausschuss werden die Voraussetzungen einer übergeordneten Planung hergestellt, weil der bisher rechtskräftige Flächennutzungsplan den Bau eines Solarparks grundsätzlich nicht zulässt. Mit den jetzigen Beschlüssen wird der Rahmen für die Herstellung der Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen. Der folgende Bebauungsplan regelt dann die verbindlichen Vorgaben.