Weitere Zeugenvernehmungen hat das Amtsgericht St. Blasien am vierten Verhandlungstag gegen einen 38-Jährigen gehört, der sich wegen Nachstellung und weiterer Delikte verantworten muss.
Zu Wort kamen ehemalige Kollegen des Angeklagten und seine frühere Lebensgefährtin. Hinsichtlich einiger Anklagepunkte wurde das Verfahren eingestellt. In unzähligen Fällen soll der Angeklagte der Geschädigten nachgestellt haben, mit der er bis 2018 eine Beziehung führte. Er soll ihr gedroht und ihr Umfeld über angebliche sexuelle Kontakte während der Arbeitszeit informiert haben.
Gerüchte und Gerede
Ehemalige Kollegen der Geschädigten und des Angeklagten, die bis zu dessen Ausscheiden Ende 2018 bei demselben Arbeitgeber beschäftigt waren, sagten aus. Eine Zeugin berichtete, es habe Gerüchte und Gerede über ein Verhältnis zwischen dem Angeklagten und der Geschädigten, dann aber auch zwischen der Geschädigten und einem weiteren Kollegen gegeben.
Gegen Ende seines Arbeitsverhältnisses habe sich der Angeklagte immer mehr zurückgezogen und plötzlich gekündigt. In einem Telefongespräch nach seinem Ausscheiden habe ihr der Angeklagte von Drohungen gegen ihn berichtet. Ein weiterer Zeuge bestätigte die Gerüchte über Verhältnisse der Geschädigten mit dem Angeklagten und einem weiteren Kollegen. Er habe keine anonymen Nachrichten an die Geschädigte geschickt, sagte er auf Frage von Richterin Susanne Lämmlin-Daun, dazu sei er auch, da kein IT-Fachmann, gar nicht in der Lage.
Eine frühere Lebensgefährtin des Angeklagten, die beiden hatten mehrere Jahre zusammengelebt, berichtete, dass die Beziehung auseinandergegangen war, nachdem sie einen anderen Mann kennengelernt hatte.
Der Angeklagte habe die Trennung akzeptiert, Auffälligkeiten habe es nicht gegeben. Nach dem Ende der Beziehung habe man immer wieder einmal Kontakt gehabt, später habe ihr der Angeklagte erzählt, dass die Geschädigte seine Freundin sei. Den Kontakt zu ihr habe er abgebrochen mit der Begründung, seine Freundin sei eifersüchtig.
Geräte waren online
Am zweiten Verhandlungstag hatte Verteidigerin Mirjam Demel der Verwertung der aus PC und Laptop des Angeklagten gewonnenen Erkenntnisse widersprochen.
Die Geräte seien möglicherweise nach der Sicherstellung online gewesen, daher könne eine Änderung der Daten nicht ausgeschlossen werden. Einer der Kriminalbeamten hatte dies ausgeschlossen.
Das Urteil wird erwartet
Auf Anregung von Staatsanwalt Jebens wurde das Verfahren wegen übler Nachrede vorläufig eingestellt. Am nächsten Verhandlungstag soll nach den Schlussvorträgen das Urteil verkündet werden.