Mit weiteren Zeugenvernehmungen wurde das Verfahren gegen einen 38-Jährigen fortgesetzt, der sich wegen Nachstellung und weiterer Delikte vor dem Amtsgericht St. Blasien verantworten muss. Von einem Verdacht, der Angeklagte könne der Täter sein, war dabei mehrfach die Rede. Weitere Verhandlungstage stehen an.
Wie lautet die Anklage?
Der Vorwurf lautet, dass der Angeklagte der Geschädigten nach der Beendigung einer Beziehung mit ihr im Jahr 2018, ab Anfang 2019 in zahlreichen Fällen nachgestellt haben soll. Außerdem habe er ihr mehrfach gedroht und ihr übel nachgeredet, in dem er in ihrem Umfeld über angebliche sexuelle Kontakte der Frau während der Arbeitszeit erzählt habe.
Weiterhin muss sich das Gericht mit einer Anzeige des Arbeitgebers der Frau befassen, bei dem auch der Angeklagte bis Ende 2018 beschäftigt war. Der Mann soll unter anderem gegen die Coronavorschriften verstoßen haben, wie ihm in anonymen Nachrichten vorgeworfen worden war.
Ehemalige Kollegin sagt aus
Eine der ehemaligen Kolleginnen des Angeklagten berichtete im Zeugenstand von Mails, in denen behauptet worden sei, die Geschädigte haben den Arbeitgeber schlecht gemacht.
Bei einem späteren Anruf sei der Vorwurf erneuert worden. Gemeldet habe sich der Anrufer mit dem Namen eines Sexualpartners der Geschädigten. Sie habe aber an der Stimme erkannt, dass es dieser nicht habe sein können. Die Stimme sei ihr allerdings bekannt vorgekommen, aber erst nach dem Telefonat sei sie sich ziemlich sicher gewesen, dass es sich bei dem Anrufer um den Angeklagten gehandelt habe.
Ein weiterer ehemaliger Kollege des Angeklagten berichtete im Zeugenstand, die Geschädigte habe ihn angesprochen und den Verdacht geäußert, sie werde abgehört. Sie vermute den Angeklagten als Täter. Dabei ging es um eine Nacht, die die Geschädigte in den Räumen des Arbeitgebers mit einem Kollegen verbracht hatte. Einzelheiten daraus, die nur der Geschädigten und ihrem Sexualpartner bekannt gewesen sein konnten, seien später öffentlich gemacht worden. Der Zeuge berichtete dazu, er habe den Angeklagten am fraglichen Abend mehrfach in der Nähe des Gebäudes gesehen, in dem sich der Arbeitsplatz befindet. Außerdem erklärte er auf Nachfrage, dass er dem Angeklagten zutraue, die anonyme Nachrichten zu verschicken.
Besuch außerhalb der Dienstzeit
Ein weiterer Zeuge berichtete, am Nachmittag vor der fraglichen Nacht sei der Angeklagte außerhalb seiner Dienstzeit in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers erschienen. Er habe erklärt, am nächsten Tag habe die Geschädigte Geburtstag. Er wolle deshalb etwas für sie im Kühlschrank hinterlegen.
Er habe sich dann, so der Zeuge, unbeobachtet eine Zeit lang in den Räumen aufgehalten. Möglich sei gewesen, dass der Angeklagte dabei auch etwas anderes hinterlassen habe, als Lebensmittel im Kühlschrank.
Weiterer Kollege sagt aus
Ein weiterer Zeuge, ebenfalls ein ehemaliger Kollege des Angeklagten, erklärte, die Geschädigte sei auf die Geschäftsleitung zugekommen und habe berichtet, sie vermute, dass der Angeklagte ihr massiv nachstelle. Und auch von anonymen E-Mails an die Geschäftsleitung berichtete er. Darin sei unter anderem von schmutzigen Beziehungen die Rede gewesen. Der Betriebsrat habe den Angeklagten in Verdacht gehabt, Nachweise habe es aber nicht gegeben.
Mehrere Zeugen beschrieben den Angeklagten übereinstimmend als beruflich sehr souverän, pflichtbewusst, engagiert und kontaktfreudig. Später habe er sich dann aber zurückgezogen, sei introvertiert gewesen und habe schließlich Ende 2018 überraschend gekündigt.
Das Verfahren wird fortgesetzt.