Wutach Mit dem Begriff Risikomanagement fasste Bürgermeister Alexander Pfliegensdörfer in der jüngsten Gemeinderatssitzung den Vortrag von Hans Koch zusammen, der im Gremium allgemein über Risiken von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen (Agri-PV-Anlagen) auf landwirtschaftlichen Flächen referierte. Auf die Frage von Gemeinderat Günter Nosbüsch (Unabhängige Wählergemeinschaft Wutach, UWW), ob es einen aktuellen Anlass des Referats gebe, sagte der Bürgermeister, dass er es für wichtig halte, sich über den bestehenden Kriterienkatalog der Gemeinde Gedanken zu machen. Dieser könnte auf Wunsch des Gremiums beraten und geändert werden.

Neben den erhofften finanziellen Erträgen für den kommunalen Haushalt – der Bürgermeister rechnet mit 150.000¦Euro jährlich – sei es ihm wichtig, auch Umweltaspekte solcher Anlagen zu berücksichtigen, erläuterte Alexander Pfliegensdörfer im Gespräch mit dieser Zeitung. Durch Änderungen des Kriterienkatalogs könne die Gemeinde steuern, welche Form von Agri-PV-Anlagen auf der Gemarkung errichtet werden dürfen. Der Vortrag von Hans Koch habe deutlich gemacht, welche Probleme bei horizontal gestellten PV-Modulen auftreten können. Aus seiner Sicht, so Bürgermeister Pfliegensdörfer, seien Agri-PV-Anlagen sinnvoll, wenn die Flächen weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden können.

Aktuell seien Planungen einer Agri-PV-Anlage der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) auf 20¦Hektar bei Lembach das einzige Projekt auf der Gemarkung. Hierfür müsse noch der Flächennutzungsplan durch die Verwaltungsgemeinschaft Bonndorf-Wutach geändert werden. Das Thema werde in der Gremiumssitzung am Donnerstag, 15.¦Mai, behandelt. Konkret gehe es um die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen zum Projekt und einen Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans. Inwieweit eine mögliche Änderung des Wutacher Kriterienkatalogs dieses Projekt im Sinne von vertikalen Modulen beeinflusse, könne er momentan nicht einschätzen, so Alexander Pfliegensdörfer.

Hans Koch war von Alexander Pfliegensdörfer eingeladen worden, den Vortrag zu halten. Er habe den selbständigen Fachmann im Zuge einer Projektvorstellung zum Starkregenmanagement auf Gemarkung Stühlingen-Wangen kennengelernt, so Alexander Pfliegensdörfer im Gespräch. Hans Koch führte in seinem Vortrag aus, dass erste Erkenntnisse darauf hinwiesen, dass horizontal gestellte PV-Module durch die Traufe am unteren Modulrand und sich sammelndes Wasser zur Bodenerosion führen können. Zudem neigten Bodenbereiche direkt unter den Modulen zur Nährstoffarmut. Ein Ausweg sei, die Module hoch aufzuständern, um eine Beweidung zu ermöglichen. Auch die vertikale PV-Modulvariante eigne sich für eine landwirtschaftliche Flächennutzung.

Ende März 2023 hatte der Gemeinderat einem Kriterienkatalog zum Bau von Agri-PV-Anlagen zugestimmt. Dort ist eine Mindestgröße je Freiflächenanlage fünf Hektar, maximal 20¦Hektar festgelegt. Laut Kriterienkatalog kommen nur landwirtschaftliche Böden der Vorrangfläche-Stufe¦II oder schlechter in Frage. Die sehr guten Böden sollen weiterhin in landwirtschaftlicher Produktion gehalten werden.