Wutach Der Gemeinderat Wutach hat in seiner jüngsten Sitzung verworfen, die Rücklagen der Gemeinde von zwei Millionen Euro auf ein anderes Bankkonto mit höheren Zinserträgen zu transferieren. Nach Angaben von Bürgermeister Alexander Pfliegensdörfer könnte die Gemeinde jährlich rund 16.000 Euro mehr an Zinsen einnehmen, wenn sie ihre Mittel statt wie bisher auf einem Festgeldkonto bei der Sparkasse auf einem Tagesgeldkonto bei der Volkswagenbank anlegen würde. Das würde dazu beitragen, das ab 2026 drohende Haushaltsdefizit zu schließen, das laut Pfliegensdörfer bis zu 300.000 Euro betragen könnte. Während das Festgeldkonto mit 30-tägiger Verfügbarkeit im Jahr 1,73 Prozent Zinsen bringe, biete die Volkswagenbank Geschäftskunden 2,45 Prozent an.
Den Kontowechsel wiesen die Gemeinderäte jedoch mit zehn Stimmen und einer Enthaltung zurück. Einzelne Räte erwähnten in diesem Zusammenhang den Fall der Privatbank Greensill. Diese hatte rund 50 deutsche Kommunen mit vermeintlich günstigen Angeboten zu Geldanlagen in Millionenhöhe verführt, darunter Bötzingen, Bad Dürrheim und Hüfingen. Die Greensill-Bank musste jedoch 2021 nach Unregelmäßigkeiten ihre Geschäftstätigkeit einstellen, daraufhin wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet. Die betroffenen Gemeinden dürften von ihren Forderungen von 336 Millionen Euro wohl nur einen Bruchteil wiedersehen.
Skeptisch äußerten sich die Räte zu einem weiteren Vorschlag, um mehr Geld in die Wutacher Gemeindekasse zu bekommen. Zurzeit beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz in Wutach 340 Prozent. Die Erhöhung auf 400 Prozent würde die jährlichen Einnahmen um 50.000 bis 60.000 Euro erhöhen, ohne dass die steuerpflichtigen Gewerbetreibenden höhere Steuern zahlen müssten, trug Bürgermeister Alexander Pfliegensdörfer vor.
Um diesen Trick zu erläutern, war der Steuerberater der Gemeinde, Thomas Anselm, der öffentlichen Sitzung per Videokonferenz zugeschaltet. Er lenkte die Aufmerksamkeit der Räte auf eine steuerrechtliche Regelung: Einzelunternehmer sowie Beteiligte offener Handelsgesellschaften oder einer GbR können ihre gezahlte Gewerbesteuer von der Einkommensteuerschuld abziehen – bis zum Vierfachen ihres Steuermessbetrags. Dieser, multipliziert mit dem Hebesatz, ergibt die zu zahlende Gewerbesteuer. Das Bedeutet: Die Höhe des Hebesatzes spielt für die genannten Personengesellschaften keine Rolle, solange er nicht höher liegt als 400 Prozent. Zahlen die Steuerpflichtigen höhere Gewerbesteuer, sinkt für sie in gleichem Maße ihre Einkommensteuer. Unter dem Strich ändere sich für sie also nichts.
Anders sei das bei Kapitalgesellschaften, diese seien in Wutach aber selten. Darum würde fast keinen der 60 Gewerbesteuerpflichtigen in Wutach ein höherer Hebesatz belasten. Trotzdem flösse mehr Geld in die Kasse der Gemeinde. Sie kassiert die zusätzliche Gewerbesteuer ein. Das Nachsehen hätten Bund und Land, weil sie im Gegenzug weniger Einkommensteuer erhalten.
Einwände gegen eine Erhöhung des Hebesatzes auf 400 Prozent trug Gemeinderätin Franziska Stritt (UWW) vor: „Wir liegen dann deutlich höher als die umliegenden Gemeinden.“ Sie hatte auch die Vergleichszahlen aus der Umgebung parat. Das könne Unternehmer abschrecken, die sich in Wutach ansiedeln wollen. Das Argument hielt der Bürgermeister für wenig stichhaltig. Es gebe zurzeit ohnehin nur zwei verfügbare Gewerbeflächen in Wutach. „Und in meiner Amtszeit“, sagte Pfliegensdörfer gegenüber dieser Zeitung, „hat sich nach denen noch keiner erkundigt.“ Vor einer endgültigen Entscheidung diskutieren die Gemeinderäte in einer nichtöffentlichen Sitzung weiter.